3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Amtliche Bekanntmachung
3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg vom 30.10.2014

Anzeige

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBL. S. 6) wird nach Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2019 und mit Genehmigung des
Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-
Holstein vom 12.03.2019 die Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg wie folgt geändert:

Artikel 1
Änderungen 
§ 15
Veröffentlichungen

§ 15 Abs. 1 und Abs. 4 „Veröffentlichungen“ wird wie folgt neu gefasst:
(1) Satzungen und Verordnungen der Stadt Ahrensburg werden durch Bereitstellung
auf der Internetseite unter www.ahrensburg.de bekannt gemacht. In der
Tageszeitung Stormarner Tageblatt wird bis zu drei Tage zuvor unter Angabe der
Internetadresse auf die Bekanntgabe hingewiesen. Die örtliche Bekanntmachung
ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist.
(2) bleibt unverändert
(3) bleibt unverändert
(4) Bekanntmachungen der Stadt Ahrensburg nach dem Baugesetzbuch sowie die
Tagesordnung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden
abweichend von Abs. 1 im Stormarner Tageblatt bekannt gegeben. Ergänzend
erfolgt eine Veröffentlichung im Internet unter www.ahrensburg.de . Die örtliche
Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie in der Zeitung
veröffentlicht wurde.
(5) bleibt unverändert

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung
nach § 4 Abs. 1 GO wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume
und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 12.03.2019 erteilt.

Anzeige