Am Dienstag will die Landesregierung neue Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus beschließen. Im Gespräch sind auch Erleichterungen für Amateur-Chöre.
Die Verlängerung der derzeit gültigen Regelungen um wenige Tage war notwendig geworden, um eventuelle Änderungen im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz in den neuen Verordnungen umsetzen zu können. Durch die veröffentlichte Änderungsverordnung gelten die aktuellen Coronaregeln bis einschließlich Dienstag weiter. Bis dahin will die Landesregierung weitere Anpassungen beraten und beschließen, die ab Mittwoch gelten sollen. Angesichts des andauernden Infektionsgeschehens sind keine größeren Änderungen vorgesehen, in einigen Teilbereichen sind jedoch Anpassungen geplant.
Chorproben unter Auflagen möglich
So sollen ab Mittwoch auch Amateur-Chöre wieder ohne Publikum proben dürfen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Mindestabstand von 2,5 Metern. Damit will die Landesregierung die bestehenden Regelungen mit denen anderer Bundesländer harmonisieren. Weiterhin gilt, dass Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen in Innenräumen – wie Singen – nur unter strengen Regelungen stattfinden dürfen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Quarantäne-Regelungen gelten weiterhin
Im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz vom 27.08.2020 erinnert die Landesregierung zudem erneut nachdrücklich an die bestehenden Regelungen für Reiserückkehrende: In Schleswig-Holstein gilt bereits eine mindestens fünftägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrende aus Risikogebieten, ähnlich wie sie nun auch bundesweit eingeführt werden soll. Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich bei ihrem Gesundheitsamt melden und können die Quarantänepflicht in Schleswig-Holstein frühestens fünf Tage nach der Rückkehr beenden, sofern sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Damit berücksichtigt die Landesregierung die übliche Inkubationszeit entsprechend dem Rat führender Mediziner.
Text: Staatskanzlei Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Frank Peter