Umsetzung des Kreises Stormarn zur Landesverordnung für den Lockdown ab 16.12.2020
Angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung wie angekündigt eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Durch die neuen Regeln sollen die Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden. Ohne solche Beschränkungen besteht das Risiko, dass die Zahlen der Corona-Infektionen exponentiell wachsen, das Gesundheitssystem überlastet wird und dadurch verletzliche Gruppen – d.h. ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen – besonders hart getroffen werden. Die Verordnung wird am Mittwoch (16. Dezember) in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021.
Stellungnahme von Landrat Dr. Görtz„Die weiter verschärften Regelungen verlangen uns allen viele Einschränkungen im täglichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ab. Sie sind aber aufgrund der extrem angespannten Pandemielage schlichtweg unverzichtbar. Nur, wenn wir uns alle an die Regeln halten und vernünftig sind, kann es gelingen, schnell durch die Krise zu kommen, gesund zu bleiben und Leben zu retten.
Weitere Einschränkungen bei einem Inzidenzwert ab 200
Wenn wir es nicht schaffen, durch diszipliniertes Verhalten die Infektionszahlen unter einer Inzidenz von 200 zu halten, wird es in Stormarn noch weitere Einschränkungen geben müssen. Wir müssen dann prüfen, ob beispielsweise Ausgangsbeschränkungen und weitere Kontaktreduzierungen geeignete Maßnahmen sind, um die Bevölkerung wirksam zu schützen.“
Die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn
Gleichzeitig waren auch die Allgemeinverfügungen des Kreises Stormarn anzupassen und zu ergänzen. Die durch Allgemeinverfügung vom 11.12.2020 getroffenen Regelungen zum Verbot des Ausschanks und Verzehrs von alkoholhaltigen Getränken im öffentlichen Raum und zu Zusammenkünften wurden jetzt in die Landesverordnung aufgenommen, sind daher in der Allgemeinverfügung entfallen.
Die weiteren Regelungen die Verfügung (Betretungsverbot in Schulen, Mund-Nasen-Bedeckung für Erwachsene in Angeboten der Kindertagesbetreuung) bleiben bestehen und gelten jetzt bis 10.01.2021.
Die Regelungen aus der Allgemeinverfügung vom 01.12.2020, wonach an bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend ist, gelten weiterhin bis zum 10.01.2021 und wurden zusammen mit den o.g. Regelungen zu einer Allgemeinverfügung zusammengefasst.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal