Die Stadtverordneten der Stadt Ahrensburg haben in ihrer Sitzung am 25.02.2019 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73, 1. Änderung für das Gebiet Erika-Keck-Str. 1
und Erika-Keck-Str. 2 beschlossen.
Gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird der Beschluss über die Aufstellung des Bauleitplanes Nr.
73, 1. Änderung hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 73, 1. Änderung wird im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73, 1. Änderung umfasst die Flurstücke
560, 577, 578, 579, 580 und teilweise 561 der Flur 16, Gemarkung Ahrensburg.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg hat in ihrer Sitzung am
25.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 100 für den Bereich Bahnhofstraße
15 -17 (Flurstücke 223 der Flur 17 sowie Flurstücke 689, 690, 691, 692 und tlw. 693,
tlw. 694 der Flur 8) aufzustellen.
Gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 100 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 2 BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 100 umfasst die Flurstücke 223 der Flur 17
sowie die Flurstücke 689, 690, 691, 692 und tlw. 693, tlw. 694 der Flur 8, Gemarkung
Ahrensburg.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg hat in ihrer Sitzung am
25.03.2019 beschlossen, die 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Ahrensburg für den Bereich der „Alten Reitbahn“ (Flur 8, Flurstück 734) aufzustellen.
Gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.