Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein Seite 631) in der zurzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2018 wird die Gemeindestraße Verlängerung des Ostpreußenweges mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die genaue Lage dieser Straße entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan.
Die Straße wird in die Straßengruppe „Gemeindestraße“ (Ortsstraßen) im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG eingeteilt.
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb
eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift
bei dem Bürgermeister der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5,
22926 Ahrensburg, Widerspruch erhoben werden.

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Ahrensburg, 18.12.2018
Michael Sarach (L. S.)
Bürgermeister

Anlage

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