Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein
(StrWG) vom 25.11.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-
Holstein Seite 631) in der zurzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der
Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2018 werden folgende
Gemeindestraßen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Am Obsthain
Auestieg
Pomonaring
Vogteiweg
Zu den Höfen
Zum Erlenhof
Die genaue Lage dieser Straßen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan
über die Straßen im Erlenhof-Süd.
Die Straßen werden in die Straßengruppe „Gemeindestraße“ (Ortsstraßen) im Sinne
von § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG eingeteilt.
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb
eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift
bei dem Bürgermeister der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5,
22926 Ahrensburg, Widerspruch erhoben werden.

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Ahrensburg, 18.12.2018
Michael Sarach (L. S.)
Bürgermeister

Anlage

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