Maik Neubacher, Vorstandsvorsitzender der CDU Ahrensburg und Jörn Schade, stellvertretender Vorsitzender im Landesfachausschuss Innenpolitik der CDU

Jeden zweiten Monat greift die CDU Ahrensburg ein aktuelles Thema auf. In der letzten Politrunde 2019 ging es um die geplante Änderung des Polizeigesetzes in Schleswig-Holstein. Und darum, was das auch für Stormarn bedeutet.

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Jörn Schade, Polizeibeamter aus Ahrensburg und stellvertretender Vorsitzender im Landesfachausschuss Innenpolitik der CDU, stand Rede und Antwort:

Wie ist das Polizeigesetz geregelt?
Es dient der öffentlichen Sicherheit und wird immer dann angewandt, wenn Straftaten verhütet werden sollen. Geregelt ist das Gesetzt im Landesverwaltungsgesetz.

Warum wird das Polizeigesetz verändert?
Derzeit findet in allen Bundesländern eine Reformation satt. Zuletzt wurden die Landesgesetze 2007, davor 1992 angepasst. Seither hat es jedoch Veränderungen gegeben, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Zusätzlich geht es darum, das Gesetz an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anzupassen und europäische Vorgaben umzusetzen.

Wann kann frühestens mit der Änderung gerechnet werden?
Am 4. November wird die Kabinettsvorlage vom Innenministerium eingebracht. Das Polizeigesetz tritt frühestens im Herbst 2020 in Kraft.

Was sind die größten Änderungen?
Es gibt verschiedene Bereiche, die davon tangiert werden können. Besonders intensiv wird über den so genannten „finalen Rettungsschuss“ diskutiert – als letztmögliche Konsequenz in einer Gefahrensituation. In diesem Punkt fordere die Polizei schon lange Rechtssicherheit.

Wie wird es aktuell gehandhabt?
Wenn ein Polizist aus Notwehr handelt, wird er als Privatpersonen gesehen. Erst im vergangenen Jahr gab es einen Fall in Bad Oldesloe, wo ein psychisch kranker Mann erschossen wurde, nachdem er die Polizisten mit einem Messer angegriffen hat. Der Fall hat Presse und Gerichte lange beschäftigt, bevor der Fall eingestellt wurde. Auch in weniger dramatischen Fällen führt diese Anklage zu einer psychischen Belastung der Polizisten. Sie brauchen die Gewissheit, dass ihre Handlung rechtlich in Ordnung ist und sie sich auf das Polizeigesetz berufen können.

Welche Bereiche betrifft das Polizeigesetz noch?
Es geht um den Einsatz so genannter Taser (auch Distanz-Elektrogeräte), die Menschen mit einem Elektroschock bewegungsunfähig machen. Und um Bodycams, die Polizisten auf der Schulter tragen könnten, um ihre Einsätze zu filmen, Beweismaterial zu sammeln und sich selbst zu schützen. Wir beobachten seit längerem, dass Angriffe auf die Polizei zunehmen.

Und was haben Fußfesseln mit dem Thema zu tun?
Fachkräftemangel gibt es auch bei der Polizei. In der heutigen Gesellschaft ist es immer schwieriger, Menschen zu finden, die den Beruf ausüben wollen. Gerade um Leute zu beschatten, bräuchte man jedoch noch mehr Polizisten. Fußfessel könnten helfen, das Problem in den Griff zu bekommen.

Was sind die Herausforderung der Polizei für die Zukunft?
Ganz klar Extremismus. Der ist heutzutage wesentlich unauffälliger, kommt oft bieder und bürgerlich daher, weshalb er auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Insgesamt ist es eine große Herausforderung für die Sicherheitsbehörden, den Verfassungsschutz und die Polizei.

Was muss Schleswig-Holstein beim Polizeigesetz unbedingt beachten?
Insbesondere, wenn es um Informationen geht sind andere Bundesländer zurzeit klar im Vorteil, da sie mehr Daten speichern und erheben dürfen, weshalb die Aufklärungsquote deutlich höher ist. Auch wir brauchen im Internet entsprechende Eingriffsermächtigungen, weshalb der Datenschutz im Sinne der Sicherheit ein Stück zurückgedreht werden muss. Insgesamt befindet sich das Gesetz im Spannungsfeld zischen dem Sicherheitsgedanken und Freiheitsrecht der Bürger.

Text und Foto: Melissa Jahn (mej)

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