Friederike C. Kühn (Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn)

IHK und Handwerksverband: Lockdown-Unternehmen in akuter Not

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Der Entwurf der Landesregierung für einen Perspektivplan bietet eine wichtige Orientierung für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Damit ist aber auch klar, dass viele Unternehmen nicht zeitnah wieder „loslegen“ dürfen.

Umso wichtiger ist es, dass sie schnell mit staatlichen Hilfen rechnen können. Die IHK Schleswig-Holstein, die Handwerkskammer Schleswig-Holstein und Handwerk SH e.V. fordern vom Bund, dass die vielfach öffentlich angekündigten Hilfen für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen schneller ankommen als bisher in Aussicht gestellt.

In Handwerk und Handel sind viele Betriebe auf staatliche Unterstützung angewiesen

Ab Januar 2021 ist die Überbrückungshilfe III das einzige zur Verfügung stehende staatliche Hilfsprogramm. Eine Antragstellung soll aber erst ab Februar 2021 möglich sein, sogar von Mitte Februar ist die Rede. Aber selbst auf die Auszahlung der November-Hilfe und die Abschläge der Dezember-Hilfe warten in Schleswig-Holstein noch zahlreiche Unternehmen.

Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Schleswig-Holstein

Dieser Zeitablauf ist völlig inakzeptabel: „Das sind noch mindestens drei Wochen. Diese Zeitspanne ist für unsere kleinen Betriebe, beispielsweise die Friseure und die Kosmetikerinnen, viel zu lang und schürt Existenzängste bei den Betroffenen. Viele Handwerksbetriebe sind seit Anfang November 2020 ohne nennenswerte Einnahmen, die Friseure und Kosmetikerinnen seit 16. Dezember 2020 komplett geschlossen. Kosten wie Miete oder Leasingraten laufen aber weiter. Vielen steht das Wasser bis zum Hals. Die versprochenen Hilfen müssen endlich ankommen.“

Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein bekräftigt die Dringlichkeit

„Von der Härte des Lockdowns besonders betroffen ist auch der Handel in Schleswig-Holstein. Die neue Ware zum Saisonwechsel kommt in diesen Tagen in den Geschäften an und ist sofort zur Zahlung fällig. Da aber die Umsätze aus dem Weihnachtsgeschäft fehlen, sind zum Teil sechsstellige Beträge offen. Fitnessstudios ergeht es ähnlich. Im Januar fehlen ihnen die Einnahmen aus neuen Jahresverträgen für Mitgliedschaften – bei laufenden Kosten. Dies sind nur zwei von vielen Beispielen. Deshalb ist der Bund in der Pflicht, seinen Worten auch schnell Taten folgen zulassen. Die Überbrückungshilfe III darf nicht zu spät kommen für die Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre Beschäftigten im Land.“ Vor dem Hintergrund des anhaltenden Lockdowns begrüßt die IHK-Präsidentin den vom Land veröffentlichten Perspektivplan. „Dieser liefert die dringend benötigte Planungssicherheit und ist neben der finanziellen Unterstützung des Bundes eine Säule zur unternehmerischen Existenzsicherung.“

Thorsten Freiberg, Präsident von Handwerk Schleswig-Holstein e.V.

„Die Existenzbedrohung aller vom Lockdown betroffenen Handwerksbetriebe ist mit Händen greifbar. Deshalb brauchen sie eine verlässliche Perspektive auch bei der Überbrückungshilfe. Das können sowohl sofortige finanzielle Hilfen als auch Abschlagszahlungen oder Vorschüsse von späteren Hilfsprogrammen sein. Das ist auch deshalb so wichtig, weil es ohne Perspektive und Zahlen für die Unternehmer selbst bei den eigenen Hausbanken schwierig wird, Überbrückungszusagen zu bekommen. Ohne konkrete Zahlen kann niemand kalkulieren.“

Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn

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