Essen aus dem Restaurant: Lachs (Foto: Cattalin auf Pixabay)

„Verantwortungsvolle Lockerung“

Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz appellierte an die Tourismus-Branche sowie an alle Gäste: „Mit den Beschlüssen legen wir ein hohes Maß an Verantwortung in die Hände aller. Jede und jeder von uns hat ein Stück weit selbst in der Hand, ob der Neustart gelingt. Denn das Virus ist noch lange nicht besiegt. Aber die Ausbreitung ist so weit in Schach gehalten, dass die Wirtschaft wieder Mut und Tritt fassen kann.

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Die wichtigsten Lockerungen ab 18. Mai 2020

  • Ferienwohnungen oder Hotels können wieder mit voller Kapazität öffnen. Sie müssen allerdings Auflagen einhalten und die Einhaltung der Kontaktbeschränkungsregeln sicherstellen. Gemeinschaftsräume sowie Schwimmbäder und Saunabereiche bleiben geschlossen.
  • Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Die Tische dürfen nur nach Reservierung vergeben werden und der Mindestabstand zwischen den Gästen muss gewährleistet sein.
  • Camping- und Wohnmobilstellplätze können wieder genutzt werden, soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können. Toiletten werden geöffnet, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
  • Alle Freizeit-Angebote, zum Beispiel Ausflugsschifffahrt oder Strandkorbvermietungen, können wieder geöffnet werden, soweit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
  • Die Bäderorte dürfen nach Absprache mit den Kreisen wieder sonntags ihre Geschäfte öffnen – die derzeit ausgesetzte Bäderregelung tritt dann wieder in Kraft.
  • Fahrschulunterricht – auch mit praktischer Ausbildung – ist weitestgehend wieder möglich.
  • Tattoo-Studios, Kosmetikstudios und Massagepraxen dürfen – bis auf Gesichtsbehandlungen – wieder tätig werden.
  • Fitnessstudios können unter Auflagen wieder öffnen.
  • Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen usw. dürfen unter Auflagen ebenfalls wieder öffnen.

Buchholz sagte, die Landesregierung halte mit den Regelungen die Waage zwischen dem Gesundheitsschutz und der Chance auf eine erste wirtschaftliche Erholung im echten Norden. Er habe großes Vertrauen in das verantwortliche Handeln aller Unternehmerinnen und Unternehmer. Nur, wenn alle Beteiligten achtsam und rücksichtsvoll mitzögen, ließen sich neue Ausbrüche vermeiden, die regionale Beschränkungen wieder notwendig machen würden.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Alle Betriebe haben ein Hygiene- und Sicherheitskonzept vorzulegen, in dem sie darlegen, wie die Abstandsregeln eingehalten werden können. Dieses Konzept hat drei Tage vor Inbetriebnahme vorzuliegen. Es ist auf Nachfrage jederzeit den Ordnungsämtern offenzulegen oder den Gesundheitsbehörden anzuzeigen.

Die Öffnung von Gaststätten ist auf eine Höchstzahl von gleichzeitig anwesenden Personen pro Gastraum beschränkt. Pro Gastraum sind maximal 50 Gäste zulässig. Grundsätzlich sind Tische für zwei Personen vorzusehen, allerdings dürfen Gruppen im Rahmen der Kontaktbeschränkungsregeln zusammensitzen. Zwischen den Gästegruppen ist ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwingend, was eine Platzierung Rücken an Rücken ohne Schutzwand ausschließt.

Die Reservierung erfolgt unter Angabe sämtlicher Gästenamen, -anschriften und einer Telefonnummer. Die Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen. Nach den Worten von Buchholz gelten die Regelungen für alle gastronomischen Betriebe, auch wenn diese nur Teil anderer Einrichtungen sind wie etwa in Tierparks, auf Sportanlagen oder in Einzelhandelsgeschäften.

Beim touristischen Vermietungsgeschäft müssen die Vermieter ein möglichst kontaktloses Ein- und Auschecken einschließlich der Schlüsselübergabe gewährleisten. Für Ferienwohnanlagen mit gemeinsamen Eingängen ist sicherzustellen, dass auf Begegnungs- und Aufenthaltsflächen wie Fluren, Treppenhäusern oder Parkplätzen der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen oder Personengruppen eingehalten werden kann. Auch die Zimmerbelegung richtet sich nach den Regeln über die Kontaktbeschränkung. Gemeinschaftsräume und Schwimmbäder bleiben geschlossen.

Die Ausflugsschifffahrt wird unter den für die gastronomischen Betriebe geltenden Voraussetzungen zugelassen.

Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Redaktion, Foto: Foto: Cattalin auf Pixabay

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