Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Unter dem Namen „Kulturfestival SH“ schafft das Land Schleswig-Holstein im Zeitraum vom 10.07.2020 bis Oktober 2020 eine landesweite Veranstaltungsreihe

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„Die Corona-Krise hat insbesondere die Kulturschaffenden und auch die Veranstaltungsbranche hart getroffen“ sagte Ministerpräsident Daniel Günther. „Schleswig-Holstein setzt ein Signal: Künstlerinnen und Künstler müssen wieder ins Rampenlicht. Wir wollen Kultur wieder sichtbar machen.“

Günther rief die Kulturschaffenden und Veranstaltungsdienstleister auf, sich in möglichst großer Zahl zu beteiligen. Die Initiative richtet sich an Einrichtungen privater Hand. „Das Festival wird ein Leuchtfeuer für die Vielfalt in unserem Land. Und wir dürfen nicht vergessen: Kultur trägt in vielfacher Weise zur Wertschöpfung im Land bei. Das ist ein wichtiger Faktor“, sagte der Regierungschef.

Die landesweite Veranstaltungsreihe
Sie bietet in dieser Zeit der Corona-Pandemie Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler aus den Genres Musik, Theater, Darstellende Kunst, Literatur, Bildende Kunst, Angewandte Kunst, Film sowie Kleinkunst an.

Geplant sind eintrittsfreie und öffentlich zugängliche Veranstaltungen mit Programmen der unterschiedlichen Genres in verschiedensten Indoor- sowie Outdoor-Locations. Ebenso wird ein mobiles Setup durch Schleswig-Holstein touren und die Kultur zu den Menschen vor Ort bringen.

Die Teilnahme von Künstlerinnen und Künstler an den unterschiedlichen Veranstaltungen und Locations finden nach Genre und Absprache statt. Auf jeder Veranstaltung werden sich mehrere Künstlerinnen und Künstler präsentieren können.

Je Künstlerin und Künstler ist eine Präsentationszeit von 15 – 45 Min. geplant. Details werden nach vorheriger Absprache festgelegt.

Alle Präsentationen werden gestreamt und somit im Netz öffentlich zugänglich gemacht.


Bewerben können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Künstlerinnen und Künstler müssen ihren Hauptwohnsitz/Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
  • Bei Gruppen/Bands muss mindestens die Hälfte der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz/Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen mit ihrer Tätigkeit künstlerisch tätig sein und nicht oder mit weniger als 50% sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Ausnahme: Sollten Mitglieder einer Gruppe zu mehr als 50% sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, können diese ebenfalls gemeldet werden, damit die Gruppe vollzählig auftreten kann. In diesem Fall erfolgt eine reduzierte Honorierung.
  • Als Nachweis ist ein Scan/ein Foto von beiden Seiten des Personalausweises und eine Kopie eines Mitgliedschaftsnachweises in der KSK oder einer berufsständischen Vereinigung aus Kunst, Kultur und kultureller Bildung notwendig. Schauspielerinnen und Schauspieler, die nicht in der KSK oder einer berufsständischen Vereinigung sind, können eine Mitgliedschaft in der Bayerischen Versorgungskammer nachweisen. Andere geeignete Nachweise der hauptberuflichen Tätigkeit können z.B. Bestätigungen des Finanzamtes bzw. Steuererklärung/-bescheid o.ä. sein.
  • Es können sich darüber hinaus auch Künstlerinnen und Künstler bewerben, die bereits Fördermittel aus den Kulturhilfeprogrammen erhalten haben.

Die eingehenden Bewerbungen werden dem Programmbeirat des Kulturfestivals vorgelegt. Der Lenkungsausschuss des Kulturfestivals trifft die finale Entscheidung hinsichtlich einer Zu- oder Absage einer Bewerbung.

Künstlerinnen oder Künstler, deren Bewerbung erfolgreich ist, erhalten ein Honorar in Höhe von 800,00 Euro netto pro Person.

Ausnahme: Die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler einer Künstlergruppe, die zu mehr als 50% sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, erhalten eine reduzierte Honorierung in Höhe von 300,00 Euro netto pro Person.

Mit Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Zusage erhalten haben, wird ein separater Vertrag geschlossen.

Text: Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Foto: Frank Peter

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