Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Notunterkünfte
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Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie der §§ 1 und
6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, beide in der
jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2018 die Satzung zur 1. Änderung der
Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der gemeindlichen Notunterkünfte erlassen:
Artikel I

§ 2 erhält folgende Fassung:
(1) Die monatliche Nutzungsgebühr je Zimmer in einer Wohneinheit in den
Notunterkünften Alte Landstraße 20b, Kortenkamp 16, Radeland 37,
Waldreiterweg 97 und Wöhrendamm 159 beträgt 313,69 Euro. Die Nebenkosten
werden je Zimmer auf 87,83 Euro festgesetzt.
(2) Die Nutzungsgebühr je Zimmer wird auf die Bewohner/innen zu gleichen Anteilen
aufgeteilt.
(3) Wird die Unterkunft nicht einen vollen Monat benutzt, so wird für jeden Tag der
Benutzung 1/30 der Monatsgebühr erhoben.

Artikel II

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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