Anlässlich des heute, 3. Mai 2020, bekannt gewordenen Wegfalls der Verkaufsflächenbegrenzung in Schleswig-Holstein ab dem 9. Mai 2020 äußert sich Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein:

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„Die Landesregierung hat mit ihrer Ankündigung, dass ab kommendem Samstag alle

Björn Ipsen (Foto: IHK Schleswig-Holstein)

Einzelhandelsgeschäfte unabhängig von ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen, Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheiten beseitigt.

Die Öffnung von Geschäften an Quadratmetervorgaben zu knüpfen, ist und war aus unserer Sicht vollkommen willkürlich. Denn objektiv betrachtet gibt es kein Argument, warum Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche die Abstands- und Hygieneauflagen besser einhalten können.

Daher begrüßen wir die Abschaffung der Regelung ausdrücklich. Mit dieser Entscheidung erhalten die Einzelhändler in Schleswig-Holstein wieder eine Perspektive. Wichtige Voraussetzung für die Unternehmen wird nun jedoch sein, klare Kriterien insbesondere bei den Zugangsbeschränkungen sowie bei den Abstands- und Hygieneregeln zu formulieren.

Hier appellieren wir an die Landesgesetzgeber, eindeutige und gleichzeitig praktisch gut umsetzbare Regeln festzulegen, wie wir sie bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen haben. Dazu können beispielsweise Ticketsysteme zur Regulierung von Kundenströmen oder Private Shopping mit fester Terminvereinbarung zählen.“

Text, Bild: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion

PS: Bemerkenswerterweise gibt es hierzu seitens der Staatskanzlei noch gar keine Presseinformation. Wie bei der Einführung der Reglementierungen herrschen auch bei deren Abwicklung in der Politik offenbar vor allem: Hektik und gefühlte Willkür.

Die Redaktion

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