Solaranlage (Foto: kalhh auf Pixabay)

Schleswig-Holstein hat ein Klimaschutz-Förderprogramm aufgelegt

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Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft Verbrauchern mit sinnvoller Planung und dem richtigen Einsatz von energiesparenden Maßnahmen für Haus und Wohnung, die neuen Zuschüsse in Anspruch zu nehmen.

Klimaschutz wird immer wichtiger. Wir alle spüren die Auswirkungen auf das Klima in Form von heißen und trockenen Sommern. Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn 2020 bereits mit ihrem Klimaschutzgesetz Anreize gesetzt und neue Fördermöglichkeiten ins Leben gerufen. Nun fördert auch das Land Schleswig-Holstein die Investition von erneuerbaren Energien in Form von Heizungs- und Solaranlagen sowie Stromspeicher und Gründächer. Wer vorausschaut und auf erneuerbare Energien setzt, spart Energie.

„Wir begrüßen das neue Förderprogramm und bieten für die richtige Planung der Maßnahmen unsere Beratung an“, so Carina Vogel, Energiereferentin der Verbraucherzentrale SH. Da jedes Haus und auch die Bewohner darin einzigartig sind, sind pauschale Aussagen zur Umstellung des Energieträgers oder zur Anschaffung einer Solaranlage selten möglich. Hier helfen die Architekten und Ingenieure der bundesgeförderten Energieberatung der Verbraucherzentrale im persönlichen Gespräch.

„Zurzeit erreichen uns viele Anfragen, welche Alternativen es zur alten Ölheizung gibt oder ob das eigene Dach für eine Solaranlage geeignet ist, “ so Vogel weiter. Heizen mit Öl oder Gas wird in den kommenden Jahren teurer. Grund ist eine neue CO2-Abgabe. Sie wird 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 erstmals erhoben und steigt dann schrittweise.

Ab dem 09.06.2020 kann das Online-Antragsverfahren genutzt werden
• einen Stromspeicher – in der Regel 800 Euro Zuschuss für Kauf und 200 Euro für die Installation, jeweils max. 50% der Kosten, in Kombination mit einer PV-Anlage aber sogar 75%
• eine PV-Balkonanlage – 200 Euro Zuschuss, maximal 50% Kaufpreis
• eine Solarthermieanlage – 500 Euro Zuschuss, maximal 50% Kaufpreis
• eine nichtfossile Heizungsanlage – 500 Euro Zuschuss, maximal 50% Kaufpreis
• die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses – 500 Euro Zuschuss, maximal 50% Kosten
• die Errichtung eines Gründaches – 500 Euro Zuschuss, maximal 50% Errichtungskosten
• eine Regenwasserzisterne – 400 Euro Zuschuss, maximal 50% Kaufpreis

Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto: kalhh auf Pixabay

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