Tobias Koch (Foto: Koch)

Der Landtag hat den Kommunalen Finanzausgleich neu geregelt. Dazu teilt Tobias Koch, CDU-Abgeordneter und Fraktionschef der CDU im Landtag, mit:

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Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit, bei dem die Landkreise sowie die damalige Opposition aus CDU, FDP und Piraten-Partei vor das Landesverfassungsgericht gezogen war. Das Urteil gegen die frühere Landesregierung verlangte eine Neuordnung des Finanzausgleichgesetzes bis spätestens zum 1. Januar 2021.

„Mit der Neuregelung stellt das Land zukünftig 80 Millionen Euro pro Jahr mehr zur Verfügung, um den Finanzbedarf der Kommunen zu decken. Bei dieser Reform gibt es so gut wie keine Verlierer, sondern fast ausschließlich Gewinner. Im Unterschied zur Reform der Vorgängerregierung unterstützt deshalb die Kommunale Familie diesen Gesetzentwurf einhellig – vom Gemeindetag, über den Städtverband bis hin zum Landkreistag“, freut sich Tobias Koch.

Insgesamt profitiere der Kreis Stormarn mit über 5 Millionen Euro jährlich von der Reform. Im Kreishaushalt würde sich ein Plus von 2,5 Millionen Euro jährlich niederschlagen. Alle Städte und Gemeinden im Kreis Stormarn zusammen erhielten zudem jährlich rund 2,6 Millionen Euro mehr. Davon entfielen zum Beispiel rund 400.000 Euro auf die Stadt Ahrensburg, knapp 200.000 Euro auf die Gemeinde Trittau und 60.000 Euro auf die Gemeinde Großhansdorf.

Die Reform bestehe aber nicht nur darin, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Bei der Verteilung zwischen den Kommunen seien zudem neue Kriterien berücksichtigt worden, um die Finanzausstattung möglichst dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.

„Im Hinblick auf die hohen Kosten von Kitas und Schulen haben wir einen Kinderbonus eingeführt, dank dem die Kommunen für junge Menschen unter 18 Jahren zukünftig mehr Geld bekommen. Ich finde es großartig, dass dieser Punkt jetzt im Finanzausgleichsgesetz geregelt worden ist und damit die Weichen für eine noch kinderfreundlichere Politik gestellt wurden“, freut sich Tobias Koch.

Neu hinzugekommen ist außerdem ein Flächenfaktor, der den Nachteil großer Landkreise bei der Straßenunterhaltung ausgleiche, sowie der Vorwegabzug für Schwimmsportstätten, von dem alle Gemeinden mit einem Hallen- oder Freibad profitieren würden. Darüber hinaus seien die Mittel für Büchereien, Theater und Frauenhäuser aufgestockt worden.

Mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleich lande aber nicht nur direkt mehr Geld im Haushalt des Kreises Stormarn, sondern der Kreis profitiere auch von einer steigenden Kreisumlage, die die Kommunen von ihren höheren Einnahmen an den Kreis abführen müssten.

„Ich hoffe deshalb, dass der Kreis Stormarn die zusätzlichen finanziellen Spielräume zuallererst dafür nutzt, um bei den Kita-Gebühren wieder zu der früheren 70%igen Geschwisterermäßigung zurückzukehren. Ebenso würde ich mir vom Kreis wünschen, dass neben den Horten auch die Offenen Ganztagsschulen in die Berechnung der Geschwisterermäßigung einbezogen werden“, fordert Koch.

Text: Tobias Koch / Redaktion, Foto: Koch

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