Jan Philipp Albrecht (Foto: Frank Peter)

Fischereiminister Jan Philipp Albrecht: „Die Absenkung der Quoten ist notwendig und bedeutet gleichzeitig eine existenzielle Einschränkung für die Fischereibetriebe. Umso stärker müssen wir den Strukturwandel in der Fischerei aktiv unterstützen.“

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Der Rat der EU-Fischereiministerinnen und -minister hat die Fangquoten für die Ostsee im kommenden Jahr beschlossen: Das Gremium einigte sich darauf, die erlaubten Fangmengen des westlichen Herings um 50 Prozent zu senken und die des westlichen Dorschs um 5 Prozent moderat zu erhöhen. Freizeitfischer dürfen 2021 maximal fünf Dorsche pro Tag fangen. In der Schonzeit von Februar bis März sind es nur zwei – somit ändert sich an dieser Regelung gegenüber 2020 nichts.

Schleswig-Holsteins Fischereiminister Jan Philipp Albrecht sieht in der Entscheidung einen Balanceakt für die Fischerei: „Die Absenkung der Quoten ist notwendig und bedeutet gleichzeitig eine existenzielle Einschränkung für die Fischereibetriebe. Umso stärker müssen wir den Strukturwandel in der Fischerei aktiv unterstützen.“

Über die Modalitäten der finanziellen Ausgestaltung endgültiger Stilllegungen in der Fischerei werden in den kommenden Wochen Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern stattfinden. „Wichtig ist, dass den Fischern ein ausreichender Anreiz geboten wird, um Fahrzeuge aus der Fischerei zu nehmen und so den in der Fischerei verbleibenden Kollegen anteilig mehr Quote zuteilwerden zu lassen. Nur in der Kombination von wissenschaftsbasierten Fangquoten und Strukturwandel können wir auf längere Sicht eine nachhaltige Fischerei in der Ostsee sichern“, sagte Albrecht.

Wie werden die Ostseefischer unterstützt?
Für hauptberufliche Fischerinnen und Fischer gab es schon in den vergangenen Jahren finanzielle Hilfen. Sie erhalten Ausgleichszahlungen, wenn sie ihren Betrieb in der Dorsch- oder Heringsfischerei vorübergehend stilllegen. In Schleswig-Holstein haben allein in diesem Jahr 48 Fischer die Fangtätigkeit auf Dorsch und/oder Hering zeitweise eingestellt und dafür insgesamt circa 902.000 Euro erhalten, die anteilig aus EU- und Bundesmitteln (je 50 Prozent) stammen.

Inwiefern sind Angelfischer von der neuen Fangquote betroffen?
Gerade in der Nebensaison verbringen viele Anglerinnen und Angler ihren Urlaub in den schleswig-holsteinischen Küstenregionen, was positive Auswirkungen auf den Tourismus hat. Die nun für 2021 beschlossenen Fangbeschränkungen stellen besonders für gewerbliche Angelkutter erneut eine große Herausforderung dar. Sie müssen schon seit Jahren mit einer vergleichbaren Regulierung beim Dorsch leben, was viele Touristen davon abhält, an die Ostsee zum Angeln zu kommen. Anders als für die Erwerbsfischerei gibt es bislang jedoch keine Möglichkeit, die Betreiber der Angelkutter zu unterstützen.

Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung / Redaktion, Foto: Frank Peter

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