Die Bundesregierung hat eine neue Reisewarnung für Spanien ausgesprochen und stuft das beliebte Urlaubsland erneut als Corona-Risikogebiet ein. Die Warnung schließt auch Mallorca ein, ausgenommen sind nur die Kanarischen Inseln.
Hintergrund sind steigende Infektionszahlen mit dem Coronavirus. Rückkehrer aus Spanien müssen sich auf das Virus testen lassen. Wer eine Pauschalreise nach Spanien gebucht hat, hat das Recht auf kostenfreie Stornierung.
Pauschalurlauber in Spanien werden auf Kosten ihres Reiseveranstalters nach Deutschland zurückgeholt und müssen unter Umständen früher abreisen als geplant. Wer einen vom Veranstalter organisierten Rückflug nicht nutzt, muss die spätere Rückreise zusätzlich bezahlen.
Testpflicht für Reiserückkehrer
Rückkehrer aus Spanien müssen sich testen lassen und in Deutschland in Quarantäne bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Urlauber können sich auch kurz vor der Abreise in Spanien testen lassen. Wenn sie ein negatives Ergebnis auf Deutsch oder Englisch vorweisen können, müssen sie in Deutschland keinen weiteren Test machen. Die Kosten für den Test müssen Verbraucher im Ausland selbst bezahlen, die verpflichtenden Tests in Deutschland sind dagegen kostenlos. Wer einzelne Reiseleistungen wie Flüge oder eine Unterkunft gebucht hat, braucht nicht früher abzureisen. Allerdings sollten Betroffene prüfen, ob ihr gebuchter Flug wie geplant stattfindet. Voraussichtlich werden Fluggesellschaften einige Flüge absagen.
Kostenfreie Stornierung bei kurzfristigen Spanien-Reisen
Steht die gebuchte Pauschalreise nach Spanien kurz bevor, können Betroffene aufgrund der Reisewarnung kostenfrei von der gebuchten Reise zurücktreten. Wenn Urlauber in Spanien massive Einschränkungen aufgrund der Pandemie hinnehmen müssen, liegen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vor. Damit können Betroffene stornieren und ihr Geld zurückfordern. Ein Recht auf Erstattung der Kosten haben Urlauber auch dann, wenn der Veranstalter die Reise absagt. Umbuchungen oder Reisegutscheine müssen Betroffene in diesen Fällen nicht akzeptieren. Wenn Verbraucher ihren Urlaub trotz der Reisewarnung antreten wollen, sollten sie bedenken, dass das Auswärtige Amt eine weitere Rückholaktion ausgeschlossen hat. Damit können zusätzliche Kosten anfallen. Falls eine frühere Abreise nötig sein sollte, ist der Vertragspartner der richtige Ansprechpartner.
Vorsicht mit langfristigen Buchungen
Wie lange die Reisewarnung gilt, steht noch nicht fest. Wer also eine Spanien-Reise zu einem späteren Zeitpunkt gebucht hat, kann zunächst nur abwarten und sich über die Entwicklung auf dem Laufenden halten. Längerfristige Reisebuchungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale aktuell nicht zu empfehlen. Verbraucher*innen gehen dabei das Risiko ein, später stornieren und die Kosten selbst tragen zu müssen.
Text: Verbraucherzentrale / Redaktion, Foto: Walkerssk auf Pixabay