Solaranlage (Foto: kalhh auf Pixabay)

Verbraucher*innen erhalten Geld für den Strom, den sie in das Netz einspeisen

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Einspeisevergütung bleibt erhalten
Der Bundestag hat beschlossen, den Photovoltaik-Deckel abzuschaffen. Für Verbraucher*innen bedeutet das: Sie bekommen weiterhin Geld für selbst erzeugten und ins öffentliche Netz eingespeisten Sonnenstrom. Diese Einspeisevergütung beträgt zurzeit je nach Größe der Anlage 7 bis 9,17 Cent pro Kilowattstunde. Besitzer von Photovoltaik-Anlagen profitieren neben der Vergütung auch vom günstigen Strom für den eigenen Haushalt. Bis zu 30 Prozent des eigenen Strombedarfs deckt eine private Photovoltaik-Anlage ab. Diesen Strom müssen Verbraucher nicht teuer vom Energieversorger beziehen und sparen damit Geld.

Zudem bietet eine Photovoltaik-Anlage die Möglichkeit, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ein Haushalt mit vier Personen und einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden kann bis zu 900 Kilowattstunden Strom selbst erzeugen und den jährlichen CO2-Ausstoß um etwa 500 Kilogramm senken. Zudem sind die Preise für Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Jahren gesunken. So lässt sich eine neue Anlage kostendeckend oder mit Gewinn betreiben, obwohl die Einspeisevergütung schrittweise verringert wird. Eine Anlage mit 10 Kilowatt Peak Spitzenleistung für ein Einfamilienhaus kostet 14.000 bis 18.500 Euro. Ein passender Speicher für den selbst erzeugten Sonnenstrom kostet 4.000 bis 7.000 Euro.

Bei Batteriespeichern zählen Anschaffungskosten und Lebensdauer
Ein Batteriespeicher erhöht den Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms erheblich. Dennoch verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher häufig. Gründe sind die Anschaffungskosten für Batteriespeicher sowie die begrenzte Lebensdauer der Batterien. „Wer sich dennoch einen Batteriespeicher anschaffen will, sollte darauf achten, dass dieser die richtige Größe hat und auf den Strombedarf des Haushaltes abgestimmt ist“, empfiehlt Carina Vogel von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt aktuell die Anschaffung von Batteriespeichern. Informationen dazu gibt es hier.

Photovoltaik-Anlagen zum Aufladen von Elektroautos
Wer ein Elektroauto mit eigenem Solarstrom betankt, kann den Eigenverbrauch ebenfalls erhöhen. Am besten laden Verbraucher*innen ihr Elektroauto mithilfe einer intelligenten Ladestation tagsüber direkt aus dem Überschuss der Photovoltaik-Anlage und nicht aus einem Batteriespeicher. Haus-Batteriespeicher sind für das Laden von Elektroautos ungeeignet, da die Fahrzeugbatterien deutlich mehr Strom speichern können.

Bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage ist der Rat eines unabhängigen Energieberaters empfehlenswert
Bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage ist eine detaillierte Planung wichtig. Unterstützung bietet der Eignungs-Check-Solar der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dabei prüft der Energieberater zunächst, ob das Haus die Voraussetzungen für den Betrieb einer Photovoltaikanlage erfüllt. Er oder sie gibt Empfehlungen zur Größe der geplanten Photovoltaik-Anlage und des Speichers. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder telefonisch unter 0431/59 099 40.

Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Foto: kalhh auf Pixabay

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