In der Zeit von Dienstag, 16.02.2021, 20:00 Uhr bis Mittwoch, 17.02.2021, 06:00 Uhr kam es in Ahrensburg in den Straßen Am Schwarzen Moor, Brombeerweg, Ginsterweg, Erikaweg, Irisweg, Dänenweg und Pionierweg zu sieben Aufbrüchen von hochwertigen Fahrzeugen und einem Diebstahl von Fahrzeugteilen.
Nach bisherigem Erkenntnisstand wurden bei sieben Fahrzeugen die Seitenscheiben eingeschlagen. Bei einem Fahrzeug steht es noch nicht fest, wie die Täter in das Fahrzeug kamen. Bei dem Diebesgut handelt es sich hauptsächlich um die Airbags und die Außenspiegelverglasung, aber auch ein Lenkrad, ein verbautes Navigationssystem und Münzgeld. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest.
Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen. Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht oder kann Angaben zu den Taten machen? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.
Prof. Norbert Aust (Foto: IHK Hamburg, Oliver Vonberg)
Butter bei die Fische – Matjes goes Europe
IHK Nord fordert besseren Schutz norddeutscher Spezialitäten
Lebensmittel und Getränke, die durch die EU-Regelungen für geografische Angaben geschützt werden, tragen europaweit entsprechende Qualitätssiegel, die auf ihre regionale Produktion hinweisen. Die zugrunde liegende europäische Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel wird aktuell von der Europäischen Kommission in einem REFIT-Prozess überarbeitet. Auch zahlreiche norddeutsche Produkte sind durch die entsprechende Verordnung geschützt.
„Unsere Produkte aus dem Norden stehen für ein Regionalversprechen und für hohe Qualität“, sagt Prof. Norbert Aust, Präses der Handelskammer Hamburg und Vorsitzender der IHK Nord. „Vom Glückstädter Matjes bis zum Hamburger Kümmel – Produkte aus Norddeutschland werden in die ganze Welt exportiert und haben Wiedererkennungswert. Diesen gilt es zu schützen“, so Aust weiter.
Doch der Weg bis zur Eintragung eines Namens als Qualitätserzeugnis ist bürokratisch und beschwerlich für Unternehmen. „Hier müssen wir eine deutliche Vereinfachung im Registrierungsprozess vornehmen, damit Produkte schneller und leichter aufgenommen werden können. In Ländern wie Frankreich und Italien ist eine Vielzahl mehr an Produkten registriert. Wir plädieren an dieser Stelle für Fairness in Rahmen einer gemeinsamen Regelung zur Antragstellung und setzen uns für ein zweistufiges digitales Verfahren ein, bei dem der Antrag national und die Registrierung europäisch erfolgen. Antragsteller brauchen hierbei professionelle Beratung und Begleitung“, erläutert Aust.
Ein Kernpunkt ist der bessere Schutz im Onlinehandel
„Der Schutz für die EU-Qualitätsprodukte soll sich über die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken, auch und besonders im Onlinehandel, einem zunehmend wichtigen Absatzmarkt regionaler Produkte. Die missbräuchliche Nutzung von Internet-Adressen für den Verkauf von Imitaten geschützter Erzeugnisse kann bislang kaum verhindert werden. Wir wollen uns daher für einen besseren Schutz von Internet-Domains einsetzen“, so Aust abschließend.
Text: IHK Nord / Redaktion, Foto: IHK Hamburg, Oliver Vonberg
Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 18.02.2021 findet die Sitzung des Billdungs-, Kultur- und Sportausschusses ab 19.30 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, statt.
Hinweis der Stadtverwaltung
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Die Sitzung ist „öffentlich“. Sie können in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen stellen. Bedauerlicherweise besteht die Möglichkeit, dass nicht alle interessierten Bürger*innen in den Tagungsort eingelassen werden können. Daher bitten wir Sie, Ihre Fragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt gemäß der aktuellen Landesverordnung die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP2 zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz mit ausreichend Abstand zu anderen Personen befinden. Für den Fall, dass einzelne Mitbürger*innen über keine entsprechende Maske verfügen, wird eine Reserve an Masken der oben erwähnten Standards bereitliegen. Die Mitglieder des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses sowie die Vertreter der Beiräte werden gebeten, den Eingang zur Turnhalle EKG in Höhe der gegenüberliegenden Haus-Nr. 15 bzw. 17 des Reesenbüttler Redders zu nutzen. Aufgrund der Sitzung in der Sporthalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit hellen Sohlen gebeten. Sitzungsunterlagen sind vorab unter Mandatos herunterzuladen oder in Papierform mitzubringen, da kein WLAN zur Verfügung steht.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 07/2020 vom 22.10.2020
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 08/2020 vom 03.12.2020
7. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
7.1. Berichte gemäß § 45 c GO
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
8. Zuschuss an Prof. Dr. Dencker zu einem Buchprojekt (Anthologie/Eine Art von Festschrift anlässlich seines 80. Geburtstag)
9. Sachstandsbericht Errichtung Umkleidehaus Stormarnplatz
10. Sachstandsbericht Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Ahrensburger Schulen
11. Anfrage der WAB-Fraktion zur freiwilligen Leistung an Familien im Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung von Hort- und OGS-Kindern
12. Grundschule Am Hagen: Errichtung eines Neubaus in den Jahren 2023 und 2024, Festlegung des Raumprogramms
13. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
13.1. Antrag der CDU-Fraktion zum Einstellen von Mitteln in den Nachtragshaushalt für den Umbau der Räumlichkeiten des Hortes an der GS am Aalfang und für benötigte OGS Container
13.2. Antrag der WAB-Fraktion zur Mittelstreichung für das Umkleidehaus auf dem Stormarnplatz im Nachtragshaushalt 2021
13.3. Folgeantrag der WAB-Fraktion zum AN/003/2021 Sperrung der Mittel für das Umkleidehaus auf dem Stormarnplatz im Nachtragshaushalt 2021
14. Grundschule Am Aalfang – Vorstellung der Vorentwurfsplanung für den Erweiterungsbau durch das Büro BKSA Hamburg GmbH (2 Varianten: mit und ohne Hausmeisterwohnung)
15. Resolution – Finanzierung der Schulsozialarbeit umfänglich sicherstellen
16. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen. Inzwischen sind die Zahlen weiter gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (17.02.2021) landesweit bei 52,4. Für Stormarn hat der Kreis am 17.02.2021 einen Wert von 55,3 veröffentlicht.
Damit geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 17.02.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Mit 2.000 Euro will das Schleswig-Holstein die staatlich verursachte Misere der Kulturschaffenden lindern
Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein vergibt aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein im Frühjahr 2021 ein einmaliges pauschalisiertes Stipendium in Höhe von 2.000 Euro an freischaffende, professionelle Künstler*innen aller Sparten mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle Künstler*innen, die den überwiegenden Teil der Summe ihrer Einkünfte (d.h. mindestens 51%) aus der selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit beziehen. In der Regel erfolgt der Nachweis dieser Tätigkeit durch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik) oder in einer einschlägigen berufsständischen Vereinigung.
Die Antragstellung ist vom 17. Februar bis längstens zum 15. Mai 2021 möglich.
Klimafasten beim Einkaufen und Essen: Tipps für die Fastenzeit
Sieben Wochen lang anders leben als gewohnt, etwas für die Gesundheit tun, das Bewusstsein schärfen, neue Erfahrungen machen – solche Gründe motivieren viele Menschen zu einem gezielten Konsumverzicht während der Fastenzeit. Wer den eigenen Beitrag zum Klimaschutz vergrößern will, kann die Wochen vor Ostern zum Anlass nehmen, einen klimaschonenden Lebensstil zu testen.
Wenn es um Klimaschutz geht, dreht sich die öffentliche Diskussion meist um Flugreisen und Autofahren. Doch Klimaschutz fängt bei kleinen Gewohnheiten an. Ernährung und Lebensmitteleinkauf gehören in Deutschland zu den vier großen Verursachern für den Ausstoß von Treibhausgasen. Rund 20 Prozent der CO2-Belastung gehen auf das Konto der Ernährung – damit etwa so viel wie das Heizen. Die Supermärkte sind voll von Produkten, die weite Wege hinter sich haben. Oft steht nicht einmal auf der Verpackung, woher die Lebensmittel kommen. Neben langen Transportwegen sind Tierhaltung und Fleischkonsum eine Belastung für das Klima. Wer hier Gewohnheiten ändert, kann die persönliche Klimabilanz deutlich verbessern.
Kein Einkauf für die Tonne
Rund 75 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder und jede in Deutschland statistisch gesehen pro Jahr in den Müll – eine unnötige Verschwendung wertvoller Nahrung. Wer gezielt kleinere Mengen einkauft und Spontankäufe weglässt, kann vieles verbessern. Was beim Kochen und Essen übrig bleibt, lässt sich mit Reste-Rezepten in Eintöpfen, Bratlingen oder Desserts verarbeiten. Oft reicht das für eine weitere Mahlzeit, so dass sich der nächste Einkauf aufschieben lässt.
Sieben Wochen ohne Fleisch
Fast 70 Kilogramm Fleisch pro Kopf und Jahr – das ist der durchschnittliche Verbrauch in Deutschland. Das ist etwa vier Mal so viel wie Ernährungsexperten empfehlen. Wer den Verbrauch halbiert, leistet einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz und fördert die eigene Gesundheit. Fleisch enthält viel Fett- und Cholesterin. Laut Helmholtz-Institut erhöhen diese Eigenschaften das Risiko von Diabetes und Herz-Kreislauf-Krankheiten wie Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen bis hin zum Herzinfarkt. Eine vegetarische Fastenzeit bietet die Chance, den eigenen Fleischverbrauch herunterzubringen und den Anreiz, vegetarisch kochen zu lernen.
Produkte aus der Heimat kaufen
Regionale und saisonale Lebensmittel sind dank kurzer Transportwege eine klimaschonende Alternative zu Obst und Gemüse aus fernen Ländern. Der Transport per Flugzeug ist besonders klimaschädlich: Er verursacht je Tonne Lebensmittel und Kilometer bis zu 90 mal mehr Treibhausgase als der Hochseeschiff-Transport und rund 15 mal mehr als Transporte per Lastwagen.
Landwirte bieten ihre regionalen Produkte der Saison auf dem Wochenmarkt oder im Hofladen an. Auch Supermärkte haben Lebensmittel regionaler Herkunft im Programm. Was wann auf heimischen Feldern reift, zeigt unser Saisonkalender zum Ausdrucken für die Pinnwand und unsere App ‚Grünzeit‘, kostenlos erhältlich für Android und iOS. Spitzenköche setzen schon lange auf regionale und saisonale Produkte. Auch hier bietet ein sieben-Wochen-Test die Möglichkeit, Neues beim Essen auszuprobieren.
Sauberer Einkauf ohne Plastik und Verpackungsmüll
Kaum ein anderes europäisches Land produziert so viel Verpackungsmüll wie Deutschland. Herstellung, Transport und Entsorgung von Plastikmüll belasten Umwelt und Klima. Auch zuhause freut sich wohl niemand über Müllberge nach dem Einkauf. Wie wäre es also mit Müllfasten? Mit Einkäufen auf dem Wochenmarkt, mitgebrachten Taschen und Behältern lässt sich Verpackungsmüll vermeiden. Besonders effektiv ist es, von Mineralwasser in Plastikflaschen auf Leitungswasser umzusteigen.
Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto:
Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat heute erste Eckpunkte einer neuen Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Land vorgestellt. Ziel ist es, den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen, eine Trendumkehr einzuleiten und Umweltressourcen effizient zu schützen.
„Jeden Tag stirbt ein Stück Natur in unserem wunderschönen Bundesland
Die Vielfalt der Arten schwindet, die Zahl der Insekten geht zurück. Um die biologische Vielfalt zu sichern, brauchen wir eine echte Trendumkehr. Eine neue Biodiversitätsstrategie soll dabei den Weg für das kommende Jahrzehnt weisen“, sagte Albrecht. Das Problem sei akut: Derzeit sind nach Angaben der Fachbehörden 48 Prozent der Tier- und Pflanzenarten des Landes in den Roten Listen der gefährdeten Arten aufgeführt, Tendenz steigend
Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhalten
Im Mittelpunkt der Strategie stehen der Erhalt und die Entwicklung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Für die typischen, schleswig-holsteinischen Landschaften wie z. B. die Küsten, Moore, Heiden und Gewässer werden Ziele und Maßnahmen beschrieben und vor allem deren Vernetzung vorangetrieben. Dabei werden unter anderem durch die Renaturierung von Mooren und die Entwicklung von Wäldern positive Effekte auch für den Klimaschutz erbracht.
Ein wichtiges Element der Biodiversitätsstrategie ist die Entwicklung einer ausgeprägten grün-blauen Infrastruktur. Im Land zwischen den Meeren mit den prägenden Küsten sowie ausgedehnten Seen- und Fließgewässerlandschaften müsse der Begriff der grünen Infrastruktur um die blaue Infrastruktur erweitert werden, so Albrecht: „Wir brauchen leistungsstarke ökologische Verbundsysteme von der Küste über landwirtschaftlich genutzte Flächen und natürliche Landschaften bis hin zu den urbanen Räumen. Ziel ist es, auf 30 Prozent der Landesfläche einen guten ökologischen Zustand zu etablieren.“
15 % des Landes sollen Schutzgebiete werden
Dabei sollen bis 2030 mindestens 15 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiets- und Biotopsverbundsystem wirken können. Zwei Prozent der Landesfläche sollen als Wildnisgebiete einer weitgehend eigendynamischen und ungestörten Entwicklung überlassen werden.
„Um Biodiversität zu schützen, müssen die naturnahen Lebensräume und gewachsenen Kulturlandschaften erhalten, Flächennutzungen extensiviert, Lebensräume renaturiert und vernetzt sowie die anhaltende Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr reduziert werden“, so Albrecht. Um diese Prozesse noch stärker in Gang zu setzen und langfristig zu verankern, brauche es die richtigen politischen Rahmenbedingungen, finanzielle Anreize, die gesellschaftliche Begleitung und auch eine Bildungsinitiative zur Biodiversität – vom frühkindlichen bis zum universitären Bereich als Investition für die Zukunft.
Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung / Redaktion, Foto: Frank Peter
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.531 (Stand: 17.02.2021, 15.00 Uhr).
Davon gelten 4.031 Personen als genesen, 281 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 219 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 135 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 55,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer informiert über eine neue Förderrichtlinie im Bereich der klimafreundlichen Mobilität von der auch Unternehmen, Vereine und Kommunen in Stormarn profitieren können.
Das Bundesumweltministerium fördert (NKI) künftig Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder
Die neuen Förderbedingungen treten zum 1. März 2021 in Kraft und sollen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik helfen. Der innerstädtische Verkehr soll durch die Richtlinien entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden.
Die Mikro-Depot-Richtlinie:
Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen der Transport vom letzten Umschlagsort zum Endkunden emissionsfrei erfolgt. Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profieren.
Diese Richtlinie richtet sich somit z.B. an mittelständische Unternehmen, große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser und Lieferdienste. Mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht bis zum 30. Juni 2024 gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen elektronischen Antragsverfahren. Die Skizzen zur Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) ab 1. März 2021 entgegen (https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/mikro-depots).
E-Lasten Fahrräder: Das BMU fördert mit dieser Richtlinie die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.
Mit dieser Richtlinie wird beabsichtigt, den steigenden Lieferverkehr in den deutschen Innenstädten umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten. Von der Förderung können Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände und private Unternehmen profitieren.
Diese Richtlinie richtet sich somit etwa an Handwerker oder Unternehmen, wie Elektromärkte, die ihre Ware auf den letzten Metern an den Kunden liefern. Die elektronischen Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Text: Dr. Nina Scheer / Redaktion, Foto: Benno_Kraehahn
Das Eric-Kandel-Gymnasium in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 01.03.2021 findet die Stadtverordnetenversammlung ab 19.30 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten,Reesenbüttler Redder 4-10, statt.
Hinweis der Verwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Stadtverordnetenversammlung beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 07/2020 vom 14.12.2020
6. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
6.1. Berichte gemäß § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
6.2.1. Finanzbericht
7. Neuwahl eines Mitgliedes des Behindertenbeirates
8. Antrag der SPD-Fraktion auf Umbesetzung von Ausschüssen
9. Ahrensburger Stadtgeld
9.1. Ahrensburger Stadtgeld/Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 65 (4) GO
9.2. Ahrensburger Stadtgeld / 2. Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 65 (4) GO
9.3. 4. Änderungsrichtlinie für die Durchführung des „Ahrensburger Stadtgeldes“ einschließlich Liste Spendenempfänger*innen gem. Empfehlung des Hauptausschusses v. 15.02.2021
10. Genehmigung überplanmäßiger Personalaufwendungen gem. § 82 GO für das Haushaltsjahr 2020
11. Erneuerung der Bünningstedter Straße / Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 82 GO SH
12. Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts
13. Erlass der 3. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
– Beschlussfassung über den 3. Nachtragsstellenplan 2020/2021; hier: 2021
14. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
15. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Ersatzbeschaffung eines Gerätewagen-Logistik 2 – Ortswehr Ahrensburg
16. Beanstandung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung – 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
17. Verkaufsoffene Sonntage 2021
18. Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für das Außengestühl sowie die Warenauslagen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
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