Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)
Bildungsministerin Karin Prien hat jetzt die „dritte Runde“ des PerspektivSchul-Programms des Landes Schlewig-Holstein vorgestellt. In dieser Runde wird für Stormarn die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten in Ahrensburg in das Programm aufgenommen.
Mit dem Programm „PerspektivSchulen“ fördert das Land Schulen mit besonderen Herausforderungen. Mit dem Mehr an finanziellen Mitteln können die Schulen zusätzliche neue Projekte, Kooperationen und Personal sowie bereits laufende Aktivitäten finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel zusätzliche digitale Ausstattung, Entlastungsstunden für Lehrkräfte, Kooperationen mit Theatern und Museen sowie die Unterstützung der Elternarbeit. Das Landesprogramm läuft bis zum Jahr 2024 und ist mit 50 Millionen Euro ausgestattet.
Jede Schule erhält eine jährliche Grundförderung von 25.000,- Euro und zusätzlich für jeden Schüler nochmal 115,98 Euro pro Schuljahr. Bei ca. 470 Schülerinnen und Schüler an der Gemeinschaftsschule Am Heimgarten macht dieses knapp 80.000,- Euro pro Jahr und damit knapp 320.000,- Euro in vier Jahren aus.
CDU-MdB Tobias Koch: „Lehrkräfte und Schulleitung der Gemeinschaftsschule Am Heimgarten leisten schon jetzt großartige und engagierte Arbeit. Nun bekomme die Schule zudem eine gezielte zusätzliche Unterstützung, mit der sie auf ihren Bedarf zugeschnittene neue Projekte oder mehr Personal bezahlen kann. Die Schulen entscheiden dabei vor Ort selbst, für welche Maßnahmen das Geld verwendet werden soll. Darüber hinaus erhält die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten auch Zugriff auf Expertise, Fortbildungen und besondere Netzwerke im Kieler Bildungsministerium“, betont Koch abschließend.
Text: Bildungsministerium, CDU Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 17.02.2021 findet die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ab 19.00 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, statt.
Hinweis der Verwaltung:
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Die Sitzung ist „öffentlich“. Sie können in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen stellen. Bedauerlicherweise besteht die Möglichkeit, dass nicht alle interessierten Bürger*innen in den Tagungsort eingelassen werden können. Daher bitten wir Sie, Ihre Fragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt gemäß der aktuellen Landesverordnung die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP2 zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz mit ausreichend Abstand zu anderen Personen befinden. Für den Fall, dass einzelne Mitbürger*innen über keine entsprechende Maske verfügen, wird eine Reserve an Masken der oben erwähnten Standards bereitliegen. Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses sowie die Vertreter der Beiräte werden gebeten, den Eingang zur Turnhalle EKG in Höhe der gegenüberliegenden Haus-Nr. 15 bzw.17 des Reesenbüttler Redders zu nutzen. Aufgrund der Sitzung in der Sporthalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit hellen Sohlen gebeten. Sitzungsunterlagen sind vorab unter Mandatos herunterzuladen oder in Papierform mitzubringen, da kein WLAN zur Verfügung steht.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 11/2020 vom 21.10.2020
6. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
6.1. Berichte gemäß § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7. Verkehrssituation im Rosenweg
7.1. Vorstellung des vorläufigen Prüfungsergebnisses und Optimierungsansätze
7.2. Antrag der FDP-Fraktion „Errichtung einer Bedarfsampel für Fußgänger und Radfahrer, im Bereich der Kreuzung Rosenweg/Stormarnstraße/Schimmelmannstraße/Friedensallee sowie die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Rosenweg
8. Erstmalige Erschließung des südlichen Hugo-Schilling-Weges
9. Flächennutzungsplan – Aufnahme einer weiteren Potentialfläche
10. Absichtserklärung (Letter of Intend) mit der Gemeinde Siek zur Gewerbegebietsentwicklung in Ahrensburg und Siek
11. Landesentwicklungsplan (LEP) – Beteiligung zum 2. Entwurf – Kenntnisnahme der Stellungnahme
12. 2. Offenlage der Antragsunterlagen LLUR zum MHKW/KVA-Stapelfeld – Einwendungen zur 2. Offenlage
13. Städtebauförderung – Maßnahmenplan 2021
14. Anfrage der SPD-Fraktion „Revitalisierung des Speichers“
15. Revitalisierung Speicher am Gutshof – Interessenbekundungsverfahren zur Nutzung von Räumlichkeiten
16. Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für das Außengestühl sowie die Warenauslagen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
17. Erneuerung der Bünningstedter Straße / Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 82 GO SH
18. Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts
19. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
20. Anfragen, Anregungen, Hinweise: Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:
21. Vorstellung von Einzelbauvorhaben
22. Bauverordnung und Bußgeldkatalog
23. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen. Inzwischen sind die Zahlen weiter gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (16.02.2021) landesweit bei 55,8. Für Stormarn hat der Kreis am 16.02.2021 einen Wert von 54,5 veröffentlicht.
Damit geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen und Schnelltests.
Corona-Zahlen für SH 16.02.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)
Bildungsministerin Karin Prien hat in Kiel auf die Möglichkeiten zur Entzerrung der Schülerbeförderung hingewiesen, wenn der Präsenzunterricht sukzessive für weitere Jahrgangsstufen geöffnet werde.
Das Land stellt den Kreisen und kreisfreien Städten zusätzlich 4,4 Millionen Euro zur Verfügung, um zusätzliche Schulbusse einzusetzen so Prien. Dabei ist aber wichtig, dass eine Entzerrung durch versetzte Schulanfangszeiten nur vor Ort geplant und umgesetzt werden kann. Wir haben die Schulämter gebeten, in der jeweiligen Region für die Einrichtung eines Runden Tisches umgehend Sorge zu tragen.
Die Erwartungen an gestaffelte Anfangszeiten dürften dabei aber nicht zu hoch gehangen werden. Zum einen sei zum Beispiel bei jüngeren Schülerinnen und Schülern eine verlässliche Anfangszeit für die Eltern sehr wichtig, zum anderen hätten erste Initiativen gezeigt, dass ein entsprechendes Entgegenkommen der Schulen nicht immer ausreiche, um zum Beispiel kreisübergreifende Schülertransporte zu organisieren.
Die Förderrichtlinie, auf deren Grundlage die Kommunen zusätzliche Finanzmittel beantragen können, befinde sich derzeit im Beteiligungsverfahren. Wir werden die Förderrichtlinie in dieser Woche fertigstellen, betont Bildungsministerin Prien.
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.508 (Stand: 16.02.2021, 15.00 Uhr).
Davon gelten 4.014 Personen als genesen, 279 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 210 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 133 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 54,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Der DRK-Ortsverein Ahrensburg e.V. möchte eine Unterstützung für die Bevölkerung, insbesondere für besonders gefährdete Personen, anbieten. Insbesondere hat das DRK Senioren ab 60 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen oder Handicaps im Fokus. Dazu sucht das DRK ehrenamtliche Impfpaten
für Büroarbeiten am Telefon und am PC
als Fahrer/in mit PKW-Führerschein
Der Umgang mit der Zielgruppe sollte eine entsprechende Erfahrung voraussetzen und positive Einstellung mitbringen. Personen, die einer Risikogruppe angehören, chronische Erkrankungen aufweisen oder unter 18 Jahre sind, können hier leider nicht teilnehmen.
Der zeitliche Aufwand ist flexibel und in Abstimmung mit dem Ortsverein jederzeit möglich. Interessenten melden sich bitte telefonisch oder per Email unter den folgenden Kontaktdaten:
DRK-Ortsverein Ahrensburg e.V.
Telefon: 04102 41 00-0
Telefax: 04102 47 10 10
E-Mail: info (at) drk-ahrensburg.de
Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag und Donnerstag 9 bis 11 Uhr, Mittwoch 16 bis 18 Uhr
In der Nacht vom 15.02.2021, 17:00 Uhr bis 06.02.2021, 07:00 Uhr kam es in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn zu 30 witterungsbedingten Einsätzen, hiervon waren 18 witterungsbedingte Unfälle. Bei den meisten Unfällen blieb es bei Blechschäden. In drei Fällen wurden Personen verletzt.
Nach bisherigen Erkenntnissen kam es am 15. Februar 2021, gegen 19:30h zu einem Verkehrsunfall in der Dorfstraße zwischen Oststeinbek und Havighorst. Ein 27- jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen mit seinem Nissan kurz vor dem Orsteingang Havighorst von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Nissan überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Der 27-jährige Fahrer wurde bei dem Unfall schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Es entstand ein geschätzter Sachschaden von 15.500 Euro.
Im Bereich der Gemeinde Grambek auf der BAB 24 zwischen den Anschlussstellen Gudow und Grambek in Fahrtrichtung Hamburg kam es gestern, gegen 20:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen.
Auf der BAB 1 kam es am 15. Februar, gegen 22:15 Uhr zwischen der Anschlussstelle Tremsbüttel und dem Autobahnkreuz Bargteheide in Fahrtrichtung Hamburg zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen verletzt wurden. Die Fahrbahn konnte erst am heutigen Morgen gegen 05:45 Uhr wieder freigegeben werden.
Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Die Autobahn
Insgesamt starteten die ADAC-Pannenhelfer im letzten Jahr zu 187.746 Einsätzen in der Hansestadt
Das sind im Schnitt rund 514 Einsätze pro Tag. Jedoch waren das insgesamt knapp 9% weniger Pannenhilfen als noch im Jahr 2019. Lockdown, Kurzarbeit und Home Office schlugen sich somit auch in der Pannenstatistik wieder.
Bundesweit ging im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 das Verkehrsaufkommen auf den Autobahnen kurzzeitig um fast 50 Prozent zurück.
Die häufigste Pannenursache war 2020, wie schon in den Jahren zuvor, die Batterie mit 46,3 Prozent. Nach Auswertungen des ADAC ist auch das durch Corona verursacht. Die längeren Standzeiten der Autos während der Lockdowns im Frühling und Herbst sind ursächlich für die Häufung der batteriebedingten Pannen. Danach folgen, wie in den Jahren zuvor, Pannen durch Motor und Motormanagement mit 15,9 Prozent und sonstige Ursachen wie Karosserie, Lenkung oder Fahrwerk mit 14,2 Prozent.
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien haben in Kiel Details zur weiteren Öffnung der Kitas und der Schulen ab dem 22. Februar bekanntgegeben. Grundlage für die Entscheidung ist der Zeitpunkt der letzten Überschreitung der 100er-Inzidenz verbunden mit einer aktuellen Lageentwicklung sowie die Eingrenzbarkeit des Infektionsgeschehens.
Anpassung der Regelungen an die niedrigen Corona-Inzidenzwerte
Dazu erklären die beiden für die Landesregierung: „Die Infektionslage hat sich in Schleswig-Holstein in den vergangenen Wochen in erfreulicher Weise entwickelt: So liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 100 über einen Zeitraum von 21 Tagen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf Grundlage des Perspektivplans angekündigt, zum 22. Februar 2021 in die grüne Stufe III-I „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zu wechseln. Damit werden die Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen aufgehoben, so dass grundsätzlich wieder alle Kinder in ihren Kitas betreut werden können. Auch an den Grundschulen kann der Präsenzunterricht wieder starten, natürlich unter den Voraussetzungen von angemessenen Hygienekonzepten.“
Für einige Kreise und kreisfreie Städte gebe es noch Ausnahmen, da das Infektionsgeschehen dort noch keine vollständige Öffnung von Kitas und Schulen erlaube. Parallel ist die von Gesundheits- und Bildungsministerium erarbeitete Empfehlung für den Umfang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen, der sogenannte Schnupfenplan, angepasst worden.
Außerdem ist vorgesehen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen sowie den Lehrkräften und sonstigen Beschäftigten an Schulen, regelmäßige Testmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für die Horte, die offene Ganztagsschule und die Kindertagespflege. Dafür sollen Mittel von etwa 17 Millionen Euro veranschlagt werden“, erläuterten Dr. Garg und Prien ihre Pläne.
Die neuen Corona-Regelungen im Einzelnen:
In den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster und in den Kreisen, Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, und Stormarn, sowie auf der Insel Helgoland gilt folgende Regelung: Die Kitas und Schulen öffnen zum 22. Februar 2021 wie in der vergangenen Woche veröffentlicht. Das heißt, dass die Kitas im Corona-Regelbetrieb öffnen. Für die Schulen gilt:
Ab dem 22. Februar kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder in den Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen in die Schulen zurück. Der Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen an den Grundschulen wird sich zunächst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren. Die Verlässlichkeit der Grundschule wird dabei gewährleistet und der Ganztag kann unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder angeboten werden. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Notbetreuung angeboten. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin bis zum 7. März beim Lernen in Distanz und für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt.
Am 22.02.2021 erneute Bewertung der Lage durch die Ministerien
Am 22. Februar soll entschieden werden, ob die Kitas und Schulen zum 28. Februar in den eingeschränkten Regelbetrieb oder Coronar-Regelbetrieb, beziehungsweise in den Wechselunterricht oder Präsenzbetrieb für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 gehen.
Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheiden die Schulleitungen über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts bzw. des Distanzlernens. Die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. personelle und räumliche Ressourcen werden dabei berücksichtigt. In allen betroffenen Kreisen ist der Krankenhausunterricht grundsätzlich wie eine Notbetreuung anzusehen und kann dementsprechend auch als Präsenzunterricht erteilt werden.
„Um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen, die mit gefährdeten Personen im Haushalt leben oder engen Kontakt zu solchen Personen halten müssen, gilt ab dem 22. Februar die erleichterte Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien zu lassen“, teilte Bildungsministerin Prien ergänzend mit.
Mund-Nasenbedeckung in der Schule – unabhängig von der Corona-Situation
Für die Zeit ab dem 22. Februar 2021 gelte zudem das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle an Schule Tätige sowie Schülerinnen und Schüler unabhängig des Inzidenzwertes. Diese Regelung gilt zunächst für die kommenden 14 Tage.
„Das zeitliche Fortbestehen der Corona-Pandemie hat zu neuen Erkenntnissen über die Krankheitsanzeichen geführt und auch eine Anpassung des sog. „Schnupfenplanes“ an die aktuelle epidemiologische Lage notwendig gemacht. Die Symptomatik bei SARS-CoV-2-Infektionen beinhaltet auch gastrointestinale Beschwerden und Kopfschmerzen. Bei einer respiratorischen Symptomatik ist allgemein von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Im Zusammenhang mit dem Vorkommen neuer Virusvarianten in Schleswig-Holstein, soll die Aufmerksamkeit diesbezüglich erhöht werden und ein Schutz vor Eintrag in Gemeinschaftseinrichtungen erreicht werden“, erläuterte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. Daher wurde die Beobachtungszeit bei auftretenden Symptomen auf 48 Stunden erhöht. Für Kita- und Grundschulkinder gilt weiterhin, dass ein einfacher Schnupfen kein Ausschlussgrund ist.
Ob ein Kind eine Ärztin/ Arzt benötigt, liegt im Ermessen der Eltern. Bei Bedarf sollte telefonisch Kontakt mit der Kinderärztin/-arzt aufgenommen werden oder die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.
Die Regelungen gelten entsprechend auch für die berufsbildenden Schulen im Land.
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren / Redaktion, Foto: Westfale, Pixabay
Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 16.02.2021 findet die Sitzung des Umweltausschusses ab 19.30 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, statt.
Hinweis der Verwaltung: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Die Sitzung ist „öffentlich“. Sie können in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen stellen. Bedauerlicherweise besteht die Möglichkeit, dass nicht alle interessierten Bürger*innen in den Tagungsort eingelassen werden können. Daher bitten wir Sie, Ihre Fragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt gemäß der aktuellen Landesverordnung die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP2 zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz mit ausreichend Abstand zu anderen Personen befinden. Für den Fall, dass einzelne Mitbürger*innen über keine entsprechende Maske verfügen, wird eine Reserve an Masken der oben erwähnten Standards bereitliegen. Die Mitglieder des Umweltausschusses sowie die Vertreter der Beiräte werden gebeten, den Eingang zur Turnhalle EKG in Höhe der gegenüberliegenden Haus-Nr. 15 bzw.17 des Reesenbüttler Redders zu nutzen. Aufgrund der Sitzung in der Sporthalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit hellen Sohlen gebeten. Sitzungsunterlagen sind vorab unter Mandatos herunterzuladen oder in Papierform mitzubringen, da kein WLAN zur Verfügung steht.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 07/2020 vom 09.12.2020
6. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
6.1. Berichte gemäß § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7. Vorstellung der neuen Fachdienstleitung IV.5 – Grünflächen und Klimaschutz
8. Benennung einer stimmberechtigten Vertretung für den Friedhofsausschuss
9. 2. Offenlage der Antragsunterlagen LLUR zum MHKW/KVA-Stapelfeld – Einwendungen zur 2. Offenlage
10. Flächennutzungsplan – Aufnahme einer weiteren Potentialfläche
11. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; Beschluss
12. Landesentwicklungsplan (LEP) – Beteiligung zum 2. Entwurf – Kenntnisnahme der Stellungnahme
13. Anfragen, Anregungen, Hinweise
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