Werbung im Briefkasten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Briefe mit Werbung sind für die meisten Menschen ein Ärgernis

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Die Werbepost verstopft den Briefkasten und verursacht unnötigen Müll. Oft beschweren sich Verbraucher*innen, weil Unternehmen ihre Bitten um Einstellung der Werbepost einfach ignorieren. Doch es gibt Wege, sich wirksam gegen Werbebriefe zu wehren. Dabei hilft auch die Datenschutzgrundverordnung.

Vom Anbieter für Kabelfernsehen bis hin zum Hörgeräte-Händler reicht die Spanne der Unternehmen, die ihre Dienste mithilfe von Werbebriefen verkaufen wollen. Verbraucher*innen fühlen sich davon oft belästigt. Das zeigen unzählige Beschwerden, mit denen sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden.

Rücksendung der Werbebriefe
Besonders verärgert sind Betroffene, die mit Briefen oder Emails an die Absender vergeblich versucht haben, die Werbeflut einzudämmen. „Bekommt man Werbebriefe mit persönlicher Adresse trotzdem noch, hilft es oft, die unerwünschte Post zurück an den Absender zu schicken“, empfiehlt Marion Helmers von der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Am besten schreibt man auf den Briefumschlag: „Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung“. Da der Absender in diesem Fall die Kosten für die Rücksendung tragen muss, stellen Unternehmen ihre Werbepost in solchen Fällen oft ein.

Die DSGVO / Datenschutzgrundverordnung kann helfen
Sollten trotzdem weiter Werbebriefe kommen, hilft die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die vor zwei Jahren EU-weit eingeführte Verordnung gibt Verbraucher*innen das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht auf Löschung und Sperrung. „Die DSGVO eröffnet bei unerwünschten Werbebriefen einen Weg, den Unternehmen Druck zu machen“, so Marion Helmers. „Auf Anfrage müssen sie Auskunft geben, woher sie die personenbezogenen Daten haben, zu welchen Zwecken und wie lange sie die Daten speichern und verarbeiten.“

Wer keine personalisierten Werbebriefe mehr bekommen will, kann der Datenverarbeitung widersprechen. Für Direktwerbung dürfen die Daten dann nicht mehr verwendet werden. Wer zusätzlich die Sperrung der eigenen Daten verlangt, verhindert damit, dass Unternehmen diese neu beschaffen. Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Musterbrief an, mit dem Verbraucher*innen umfassende Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen und diese zugleich löschen und sperren lassen können.

Wenn trotzdem weiter Werbebriefe kommen, das angeschriebene Unternehmen keine Auskunft erteilt oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz. In solchen Fällen können sich Betroffene an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden. In Schleswig-Holstein ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) verantwortlich.

Die Forderung nach Auskunft ist oft erfolgreich
Laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen lässt sich die DSGVO als Erfolg werten: Von den Teilnehmern, die bei Unternehmen um Datenauskunft gebeten hatten, haben mehr als zwei Drittel innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. „Wir empfehlen Verbrauchern, die Möglichkeiten zu nutzen und Unternehmen damit deutlich zu zeigen, dass sie Werbepost und die Verarbeitung ihrer Daten ablehnen“, so Marion Helmers.

Anzeigenblätter und Wurfsendungen abbestellen
Gegen Werbung ohne Adresse sowie kostenlose Anzeigenblätter und Wurfsendungen sollte ein Aufkleber am Briefkasten genügen. Darauf sollte ausdrücklich stehen: „Keine Werbung, Handzettel, Wurfsendungen, kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter einwerfen“. SolcheAufkleber sind inden Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Foto: Ahrensburg-Portal

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