Impfung (Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay)

Per heute hat Bundesminister Spahn die Priorisierung aufgehoben – ohne für Impfstoff zu sorgen. Das führt dazu, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung  jetzt bei den Impfstellen „bewerben“ darf: Bei den Ärzten, den Betriebsärzten und bei den staatlichen Impfzentren. Weil das Unfug ist, haben die meisten Länder für die Impfungen in den staatlichen Impfzentren die Priorisierung nicht aufgehoben. Schleswig-Holstein auch. Da in den nächsten Wochen der größte Teil der für Juni 2021 eingeplanten Impfstoffe vom Bundesgesundheitsministerium nicht zur Verfügung gestellt wird, werden im Juni in den Impfzentren kaum Erstimpfungen stattfinden.

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Mehr als 1,5 Mio. Schleswig-Holsteiner haben per 7.6.2021 noch keine Erstimpfung erhalten

Vor diesem Hintergrund ist es mehr als überraschend, dass das Landes-Gesundheitsministerium in Kiel heute nur zu der geänderten Abwicklung der Online-Terminvergabe für die Impfzentren informiert. Auch auf Rückfragen gibt das Ministerium in Kiel nicht bekannt, wann die angemeldeten Bürger*innen damit rechnen können, ihre erste Impfung zu erhalten. In Hamburg, wo das Impfdesaster noch größer ist als in Schleswig-Holstein, hat der Senat bereits mitgeteilt, dass mindestens im Juni keine Erstimpfungen in den Zentren stattfinden werden. Die Ärzte können das aber nicht ausgleichen – sie werden von der staatlichen Impfstoffverteilung weiter benachteiligt.

Erstimpfungen in den staatlichen Impfzentren im Juli  –  oder erst ab August 2021?

 

Das Gesundheitsministerium in Kiel teilt heute nur zur Verfahrenstechnik der Online-Terminbuchungen Neues mit:

Insgesamt rund 80.000 Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein haben sich seit vergangenem Donnerstag bis heute Mittag (7. Juni) für Impftermine in einem der 28 Impfzentren registriert. Die registrierten Personen werden bei Verfügbarkeit eines Termins per E-Mail über den Zeitpunkt der Impfung in dem von ihnen gewählten Impfzentrum informiert – mit dieser Email erhalten diese auch die Aufklärungsbögen. Personen ohne Email-Adresse wird der zugewiesene Termin telefonisch mitgeteilt. Die ersten E-Mails mit Terminbestätigungen für Impftermine ab Mittwoch, 9. Juni, werden noch heute versandt werden. Weitere Termine werden nach Verfügbarkeit des Impfstoffes vergeben. Wichtig ist, dass alle registrierten Personen regelmäßig ihr Mailpostfach kontrollieren. Terminbestätigungen werden spätestens 24 Stunden vor dem Termin versandt.

Wie angekündigt ist eine Registrierung auch nach der ersten Startphase weiterhin möglich. Alle Personen, die sich während der Startphase registriert hatten, erhalten die Zuteilung ihres Impftermins in einem randomisierten Verfahren. Personen der ersten drei Prio-Gruppen, die sich nach dem Ende der Startphase registrieren, werden in der Reihenfolge der Registrierung bedacht.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Ich freue mich, dass die Registrierung die Bedienung weiter vereinfacht. Weiterhin ist die Nachfrage jedoch größer als mit den derzeitigen Impfstofflieferungen des Bundes schnell bedient werden kann. Es ist daher noch Geduld notwendig, bis alle registrierten Personen ihren Termin erhalten.

Wichtig ist dabei: Sollten Personen den zugeteilten Impftermin nicht wahrnehmen können oder wollen, müssen sie diesen umgehend stornieren. Nur so erhalten andere die Chance auf eine Impfung und die Auslastung der Impfzentren und damit der Schutz vieler Menschen kann sichergestellt werden.“

Voraussetzung für die Registrierung auf www.impfen-sh.de ist derzeit weiterhin die Zugehörigkeit zu einer der drei Prio-Gruppen 1, 2 oder 3 nach der Impfverordnung des Bundes. Die während der Startphase erfolgte Inanspruchnahme der Registrierungsmöglichkeit deutet darauf hin, dass ein Großteil der Menschen aus der Prioritätengruppe 1, 2 und 3 bereits eine Impfung oder einen Termin für eine Impfung erhalten hat. Wie angekündigt wird das Ministerium in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Registrierungen über die Aufhebung der Priorisierung in den Impfzentren entscheiden und dies rechtzeitig ankündigen.

Stand heute haben in Schleswig-Holstein laut Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums 1.376.517 Personen mindestens eine Erstimpfung erhalten. Das entspricht rund 47,4 Prozent der Bevölkerung. 671.104 von ihnen haben bereits die Zweitimpfung erhalten, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 23,1 Prozent. Damit wurden bislang insgesamt über zwei Millionen Impfdosen in Schleswig-Holstein verimpft.

Wie geht’s weiter?

Die Registrierung von Personen der ersten drei Prio-Gruppen ist auch nach dieser Startphase ohne zeitliche Begrenzung möglich. Die Zuteilung der Termine erfolgt nach der Startphase bei Verfügbarkeit des Impfstoffs fortlaufend nach der Reihenfolge des Eingangs der Registrierungen.

Was ist, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Personen, die den zugeteilten Termin im Impfzentrum ihrer Wahl nicht wahrnehmen können oder wollen, sollten diesen unbedingt stornieren, um so anderen die Impfmöglichkeit zu geben. Eine Auswahl des Zeitpunktes oder eine Umbuchung von zugewiesenen Terminen ist nicht möglich. Erstimpfungen in den Impfzentren werden ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen durchgeführt. Nach einer Stornierung ist eine neue Registrierung möglich.

Was gilt für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte?

Der Schwerpunkt der Impfungen in Schleswig-Holstein liegt inzwischen in den Arztpraxen. Die Registrierung / Terminvergabe dort erfolgt individuell in Abstimmung mit den Praxen. Ab heute (7. Juni) ist für Covid-19-Impfungen die Priorisierung bei Haus- und Fachärzten bundesweit aufgehoben.  Mehr Informationen und ein zusätzliches Registrierungs-Portal für teilnehmende Praxen finden Sie hier: https://www.kvsh.de/

Was ist mit Kindern und Jugendlichen?

Jugendliche ab 12 Jahre können derzeit für die Impfung in einem Impfzentrum registriert werden, sofern sie (z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung) zu einer der drei Prio-Gruppen gehören. Auch wenn die Priorisierung im niedergelassenen Bereich, also in den Arztpraxen, aufgehoben wurde, sollte auch dort nach Möglichkeit weiterhin eine risikobasierte Priorisierung erfolgen, zu denen z.B. auch Jugendliche mit bestimmten Erkrankungen gehören können. Ein zentraler Aspekt bei der Anwendung des pandemischen Impfstoffs bei Kindern und Jugendlichen ist die dabei individuelle Nutzen-Risikobewertung, die von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen wird in Abstimmung mit den Patientinnen und Patienten.

Text: Gesundheitsministerium / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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