Straßenschild: Bauarbeiten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Nachdem die zwingend erforderlichen Arbeiten unter der A1 Norderelbbrücke der Richtungsfahrbahn (RiFa) Nord durchgeführt wurden, werden die Arbeiten jetzt an der RiFa Süd fortgesetzt. Dafür ist es erforderlich, einen Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn (RiFa) Süd zu sperren. Den Nutzerinnen und Nutzern stehen während der Arbeiten zwei Fahrstreifen zur Verfügung.

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Die Arbeiten an der Unterseite der Brücke Richtungsfahrbahn (RiFa) Süd erfolgen vom 02.09. bis voraussichtlich 17.09.2025

In diesem Zeitraum ergeben sich folgende Einschränkungen:

  • Der Verkehr der A1 wird bis zur AS HH-Moorfleet ohne Einschränkungen dreistreifig geführt, danach bis kurz hinter der Norderelbbrücke wird der Hauptfahrstreifen eingezogen und der Verkehr zweistreifig über die Brücke geführt.
  • Aufgrund der Brückenschäden bleibt das LKW-Überholverbot, wie auch das Abstandsgebot von 50 Metern für LKW, wie auch die Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h für alle Nutzerinnen und Nutzer bestehen.

Aufgrund der zweistreifigen Verkehrsführung auf der A1 Norderelbbrücke ist mit erheblichen Behinderungen auf der A1 RiFa Süd zu rechnen

Ausweichrouten:

  • Nutzer/innen aus dem Großraum Kiel können stattdessen die B404 und A21, die A215 und A7 nutzen, um die A1 Norderelbbrücke großräumig umfahren
  • Nutzer/innen der A21 haben die Möglichkeit über die B205 zur A7 auszuweichen
  • Verkehrsteilnehmende auf der A1 können bei erhöhter Staubildung auf der A1 ab der AS HH-Billstedt (33) über die B5, B75 und A255 die A1 Norderelbbrücke umfahren.

Hintergrund:

Die Norderelbbrücke wurde in den 60er Jahren als vierstreifige Brücke errichtet. Aufgrund der stark angewachsenen Verkehrsmengen wurde in den 80er Jahren die Konstruktion verändert, um die beiden Standstreifen zu Fahrstreifen ummarkieren zu können.

An der Norderelbbrücke liegt die Verkehrsbelastung derzeit bei täglich 136.000 KFZ mit einem Schwerlastanteil von rund 21% – Tendenz stark zunehmend. Um diese und auch zukünftige Verkehrsmengen bewältigen zu können, ist ein Ausbau der A1 zwischen dem AD HH-Südost (35) und der AS HH-Harburg (38), der Neubau der Norderelbbrücke und der Süderelbbrücken sowie der Neubau des Autobahndreiecks (AD) Norderelbe gesetzlich festgelegt.

Hinweis für GST:

Informationen zu den aktuellen Durchfahrtsbreiten und mehr finden Sie unter www.autobahn.de/fuer-unternehmen/regionale-besonderheiten.

Text: Die Autobahn GmbH des Bundes / Redaktion

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