Polizeibeamte stoppten Dienstagmorgen einen Radfahrer auf einem augenscheinlich manipulierten Pedelec. Dem Mann droht nun ein Ermittlungsverfahren.
Auf dem Weg zum Dienst wurde ein Polizeibeamter, welcher mit seinem Pedelec, umgangssprachlich oft auch E-Bike genannt, auf der Lübecker Straße in Ammersbek unterwegs war, von einem Mann, ebenfalls auf einem Elektrorad fahrend, überholt. Sofort hatte der Beamte den Verdacht, dass hier etwas nicht stimmte. Der Überholende soll deutlich schneller als 25 km/h gefahren sein. Am Rad sei jedoch kein Versicherungskennzeichen angebracht gewesen. Umgehend informierte der Beamte seine im Dienst befindlichen Kollegen, welche den Radfahrer vor der Polizeistation Ammersbek stoppten und einer Kontrolle unterzogen. Bei dem Mann handelte es sich um einen 44-jährigen Deutschen aus dem Kreis Stormarn. Tatsächlich gewannen die Beamten im Rahmen der Kontrolle Hinweise auf eine mögliche technische Manipulation des Rads, wodurch die fahrbare Höchstgeschwindigkeit unerlaubt erhöht worden sein soll. Das Zweirad verfügte nicht über einen erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz und hätte in diesem Zustand nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Dem Mann droht nun ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Das Angebot an zweirädrigen Fahrzeugen mit Elektromotorunterstützung ist mittlerweile derartig vielfältig, dass Verbraucher schnell den Überblick verlieren können. Grundsätzlich gibt es technisch und auch rechtlich ganz klare Unterschiede zwischen Pedelecs und sogenannten S-Pedelecs.
Bei einem Pedelec hilft der Motor, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die Pedale tritt, bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Darüber hinaus schaltet die Motorunterstützung ab. Rechtlich gesehen gelten für Pedelecs die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für normale Fahrräder ohne Motorunterstützung. Es ist keine Fahrerlaubnis, kein Kennzeichen und keine Versicherung erforderlich. Außerdem gibt es für die Benutzung kein Mindestalter. Mit Pedelecs darf und sollte, insofern vorhanden, auf Radwegen gefahren werden. Eine Helmpflicht gibt es nicht – die Polizei rät jedoch dringend zum Tragen eines Helmes.
S-Pedelecs haben einen deutlich stärkeren Motor, welcher beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45km/h unterstützt und sie gelten rechtlich gesehen als Kleinkrafträder. Die technischen Komponenten, wie beispielsweise Bremsen, sind auf die höhere Motorleistung abgestimmt. Für S-Pedelecs ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Außerdem besteht für diese Fahrzeuge eine Versicherungspflicht. Sie benötigen auch ein eigenes Versicherungskennzeichen. Für die Inbetriebnahme gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Radwege sind für S-Pedelecs tabu; es muss auf der Straße gefahren werden. Zudem ist ein speziell genormter Helm Pflicht.
Mit unsachgemäßer Nutzung oder Manipulationen, beispielsweise um bei einem Pedelec über die 25 km/h hinaus Motorunterstützung zu erlangen, können sie sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Pedelecs – und damit auch Bremsen, Motor, Rahmen usw.- sind vom jeweiligen Hersteller für eine Unterstützung bis 25 km/h ausgelegt und die technischen Komponenten eben genau darauf abgestimmt. Unerlaubtes Tuning kann dazu führen, dass bei hoher Last der Motor überhitzt, die Bremsen nicht ihre volle Wirkung entfalten oder schlimmstenfalls tragende Teile brechen. Schwere Unfälle können möglicherweise die Folge sein. Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Elektrofahrrads über die geltenden Regelungen und halten sie sich an die gesetzlichen Vorgaben.
Text Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion
Weitere Meldungen von Polizei und Feuerwehr für die Region












