Birte Kruse-Gobrecht appelliert: Freude zum Jahreswechsel geht auch ohne Feuerwerk
Den Jahreswechsel mit Feuerwerk einzuläuten, ist für viele ein großes Vergnügen, das alljährlich mit Freude erwartet wird. Gleichzeitig stellt der Spaß mit der Pyrotechnik jedoch ein wiederkehrendes Ärgernis dar, z.B. für Tierbesitzer*innen, Asthmatiker*innen oder bei Hausbesitzer*innen mit Brandlast. Auch die Brandgefahr durch falsch oder an sensiblen Orten und Gebäuden entzündete Feuerwerkskörper stellt eine zunehmende Gefahr dar.
Bargteheies Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht appelliert an die Vernunft der Einwohner*innen: „Ich freue mich auf ein frohes und friedliches Fest zum Jahreswechsel in unserer Stadt. Dazu gehört für mich auch, dass alle aufeinander Acht geben, wenn Feuerwerkskörper zum Einsatz kommen. Den Mitmenschen und Tieren, aber auch der Umwelt zu Liebe appelliere ich aber an alle, die ein oder andere Rakete oder Knallkörper lieber im Supermarktregal zu lassen.“
Abbrennverbot an brandgefährdeten Orten in Bargteheide angeordnet
Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Stadt auch ordnungsrechtlich ein Abbrennverbot im Stadtgebiet überall dort erlassen hat, wo brandgefährdete Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerksraketen und -batterien sowie Signalmunition im Umkreis von 130 Metern um brandgefährdete Objekte wie mit Reet oder Dachpappe gedeckte Gebäude oder Holzlager untersagt. Sonstige Feuerwerkskörper der Klasse F2 wie Knallkörper sind im Umkreis von 30 Metern untersagt.
Ferner gelten Abbrennverbote für folgende Bereiche: Sportzentrum Am Volkspark, Hilfszentrum Alter Sportplatz, Schulzentrum, Rathaus (Neubauteil). Ohnehin gilt ein gesetzliches Abbrennverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.
Text: Stadt Bargteheide / ME, Foto: Ahrensburg-Portal