Dr. Nina Scheer (Foto: SPD)

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum strafrechtlichen Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer: 

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„Mit dem heutigen Urteil korrigiert das Bundesverfassungsgericht einen rechtlichen Zustand, der für viele Menschen Leid und Verzweiflung bedeutete. Mit dem nach normalem Sprachgebrauch schwer zu fassenden Begriff der Geschäftsmäßigkeit wurde ein strafrechtliches Verbot geschaffen, das weder unter Menschenwürdegesichtspunkten noch mit der verfassungsgemäßen Erwartungshaltung an ärztliche Hilfe in Situationen von zu Tod führendem Leid vereinbar war. Nach meiner Beobachtung war auch Unwissenheit über die Tragweite des gesetzlichen Tatbestandes der Geschäftsmäßigkeit mitursächlich für die Entstehung dieser Gesetzesregelung. Richtigerweise wurde dies nun verfassungsgerichtlich für nichtig erklärt.“

Hintergrund: Die Neuregelung des Paragraf 217 StGB zur Sterbehilfe wurde 2015 über Gruppenanträge beschieden. Nina Scheer stimmte damals als Unterzeichnerin des von Reimann/Lauterbach erarbeiteten Antrags mit dem Titel ‚Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz)‘ gegen den Brand/Griese Antrag und damit gegen das betreffende strafrechtliche Verbot, da Letzteres auch die ärztliche Sterbebegleitung mit erfasste.

Text, Foto: Dr. Nina Scheer / ME

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