Senioren in der Pflege (Foto: Gundula Vogel, Pixabay)

Heimbewohnerin an Corona-Virus gestorben

Im Wohnpark Rohlfshagen in Rümpel ist eine Bewohnerin der Altersgruppe über 90 Jahre leider verstorben. Bei den Testergebnissen der noch nicht getesteten Mitarbeitenden bzw. derjenigen Bewohner, deren erster Test ein negatives Ergebnis ausgewiesen hatte, hat sich ergeben, dass sechs weitere Personen mit COVID-19 infiziert sind. Es handelt sich dabei um vier Bewohner sowie zwei Mitarbeitende.

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Im Oldesloer Travedomizil hat sich bei einer Pflegefachkraft am 11.04.2020 der Verdacht einer COVID-19-Infektion bestätigt. Diese Kraft befindet sich in häuslicher Quarantäne. In einem Wohnbereich zeigten 5 Bewohner Symptome (erhöhte Temperatur). Diese und alle Mitarbeitenden, die am 14.04. vor Ort gearbeitet haben, wurden vorsorglich vom „Coronamobil“ der Kassenärztlichen Vereinigung getestet. Erfreulicherweise ergaben die Tests der Bewohner keine positiven Befunde. Bei den getesteten Mitarbeitenden war ein weiterer Test positiv. Die daraus folgenden Maßnahmen sind veranlasst.

In einer weiteren Einrichtung, deren Name und Sitz der Kreis auf Bitten der Betreiber nicht nennen wird, wurde bei einer Mitarbeitenden eine COVID-19-Infektion bestätigt. Sie befindet sich in häuslicher Quarantäne. Die bisher bei den Bewohnern durchgeführten Tests fielen negativ aus, die Bewohner zeigen derzeit keine Symptome, werden aber täglich auf das Vorliegen von Verdachtsmomenten hin kontrolliert.

Alle Einrichtungen arbeiten eng mit dem Gesundheitsamt des Kreises Stormarn zusammen. Soweit erforderlich, wird das Gesundheitsamt über weitere Testungen entscheiden.

Im Kreis Stormarn gibt es 47 Einrichtungen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz mit 3.758 Bewohnern sowie 37 Wohnhäuser der Eingliederungshilfe mit 946 Bewohnern (Stand 31.12.2019). Es scheint, in Stormarn wie auch bundesweit, deutlich zu werden, dass gerade in Bereichen, in denen eine Vielzahl älterer Menschen zusammenleben, denen häufig die Einhaltung erforderlicher Hygienemaßnahmen nicht oder nur schwer vermittelbar ist und die auf engem Raum zusammenleben, eine Verbreitung des Erregers nur schwer vermeidbar ist.

Dem Verhindern des Einbringens des Erregers durch Besuchs- und Ausgehverbote, strenge Quarantäneauflagen für Rückführungen von Bewohnern nach auswärtigem Aufenthalt und der Einhaltung empfohlener Hygieneschutzmaßnahmen für das Personal gilt höchste Aufmerksamkeit.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Gundula Vogel, Pixabay

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