Bund und Länder haben diese Woche beschlossen, die für den touristischen Reisebusverkehr erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich dem öffentlichen Personenverkehr anzugleichen. Diesen Beschluss setzt das Landeskabinett per heute in Schleswig-Holstein um.
Ab Sonnabend, 20. Juni, können Reisebusse in Schleswig-Holstein daher wieder mit voller Auslastung in Bezug auf die Anzahl der Passagiere fahren, unter folgenden Voraussetzungen:
- Kunden im Innenbereich des Verkehrsmittels haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (wie im öffentlichen Personennahverkehr; Ausnahme bei medizinischen Gründen zulässig)
- der Betreiber muss ein Hygienekonzept erstellen (Regelung Besucherströme, z.B. im Bus vorne einsteigen, hinten aussteigen; regelmäßiges Reinigen der Oberflächen / Sanitäranlagen; regelmäßige Lüftung)
- der Betreiber muss die die Kontaktdaten der Kunden erheben
Die Lockerung gilt für Reiseverkehre zu touristischen Zwecken insgesamt, also auch für Ausflugsschiffe. Damit entfällt die Regel, dass Busse bei Reisen zu touristischen Zwecken aufgrund des Abstandsgebotes nur zu 50 Prozent besetzt sein durften.
Wo immer möglich, ist das Abstandsgebot weiterhin einzuhalten: Das bedingt beispielsweise, dass es keinen Wechsel der Sitzplätze geben sollte. Eine Unterschreitung des üblichen Mindestabstandes sollte erst erfolgen, wenn dies wegen Belegung im ganzen Verkehrsmittel notwendig wird.
Wird Schleswig-Holstein nur durchquert, ohne dass die Verkehrsteilnehmer das Verkehrsmittel verlassen (Transitverkehr), muss der Betreiber die Voraussetzungen dieser Verordnung nicht einhalten. Dies gilt speziell für Reisebusse, deren Reisen in anderen Ländern beginnen.
Text: Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Foto: Frank Peter