Am 24. August 2020 ist es soweit: Die Änderung der HVV-Beförderungsbedingungen tritt in Kraft
Das bedeutet: Wer ab dem kommenden Montag ohne korrekt sitzende, Mund und Nase bedeckende Maske in den HVV-Verkehrsmitteln oder im fahrkartenpflichtigen Bereich der Haltestellen angetroffen wird, muss 40 Euro Vertragsstrafe zahlen.
Diese Maßnahme ist notwendig geworden, weil in den vergangenen Tagen vermehrt Fahrgäste ohne oder mit nicht richtig sitzender Mund-Nasen-Bedeckung im HVV unterwegs waren.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nachweislich von der Pflicht befreit sind.
Neben verstärkten Kontrollen setzen die Verkehrsunternehmen weitere Maßnahmen ihrer Hygiene- und Schutzkonzepte um. Alle 1.500 Linienbusse von HOCHBAHN und VHH sind mit Trennscheiben zu den Busfahrerinnen und Busfahrern ausgerüstet. Gleiches gilt für den Großteil der Busse der Verkehrsunternehmen im Hamburger Umland. In allen U- und S-Bahnen, die das technisch zulassen, werden die Türen an allen Haltestellen automatisch geöffnet.
Die Fahrzeuge und Haltestellen werden regelmäßig gründlich gereinigt, darüber hinaus sind täglich mobile Hygieneteams von Hochbahn, S-Bahn und VHH im Einsatz.
Text: HVV, Foto: Ahrensburg-Portal