Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Neue Regeln für den Besuch von Kitas und Schulen

Nach Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten, den Gesundheitsämtern und Beteiligten hat die Landesregierung die Empfehlungen vom 3. Juli 2020 zum Umgang mit Krankheitszeichen bei Kindern am 27.08.2020 angepasst.

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Fachkräfte, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer müssen derzeit besonders aufmerksam sein und infektionshygienische Maßnahmen beachten. Die Landesregierung unterstützt dabei mit Empfehlungen, die laufend überprüft und bei Bedarf angepasst werden – so auch jetzt der sogenannte „Schnupfenplan“.

„Wichtig ist, dass dies Empfehlungen sind, Eltern aber eine verantwortliche Entscheidung für ihr Kind treffen wie in vorigen Jahren auch und sich im Zweifel Rat bei ihrer Ärztin, bzw. Arzt holen – nach telefonischer Anmeldung“, so Gesundheitsminister Heiner Garg.

Bildungsministerin Karin Prien: „Nach Rückkehr aus den Sommerferien und mit der Problematik der Reiserückkehrer war es uns wichtig, Verdachtsfälle an Schulen durch Kinder mit Erkältungssymptomen zu minimieren. Wir passen die Empfehlungen für die Schulen immer auf die aktuelle Lage an. Nach den ersten Schulwochen sollen Eltern jetzt im Herbst das Signal bekommen, das einfache Schnupfensymptome, wie sie im Herbst vermehrt auftreten, kein Grund sein müssen, dass Kinder nicht am Präsenzunterricht in Schulen teilnehmen können. Der Schnupfenplan ist Richtschnur für Eltern und Schulen.“

Die angepassten Empfehlungen:

  • Ein leichter Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen – genauso wie leichter oder gelegentlicher schwacher Husten bzw. Halskratzen oder Räuspern – ist kein vorgegebener Ausschlussgrund für Kita und Schule. Eltern entscheiden auch abhängig vom allgemeinen Befinden ihres Kindes.
  • Kinder, bei denen die Symptome wie Husten bekannt sind und einer nicht-infektiösen Grunderkrankung wie z. B. Asthma zuzuordnen sind, können grundsätzlich ebenfalls weiterhin ihre Kita besuchen.
  • Kinder mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, sollen ihre Kita / Schule nicht besuchen. Hierzu zählt:
    • Fieber ab 38°C
    • und/oder Muskel- und Gliederschmerzen
    • und/oder trockener Husten / Halsschmerzen
    • und/oder der Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns.
  • Ob Kinder einen Arzt / eine Ärztin benötigt, liegt im Ermessen der Eltern. Bei Bedarf sollte telefonisch Kontakt mit dem Kinderarzt/-ärztin beziehungsweise aufgenommen werden oder die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.
  • Zeigt ein Kind Symptome, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen und es wird kein Test durchgeführt, soll das Kind mindestens 24 Stunden wieder fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es wieder in seine Kita / Schule geht. Eine Bestätigung der Eltern braucht es nicht.
  • Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen unterliegen, können grundsätzlich ihre Einrichtung besuchen – Abstandsgebote zu Erkrankten sollten dann wo immer möglich beachtet werden, auch im häuslichen Umfeld.

Text, Bild: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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