Ahrensburger City: Die Hamburger Straße (Foto: Ahrensburg-Portal)

Für die Sitzung des Finanzausschusses am 14.09.2020 schlagen CDU und Grüne eine Aktion zur Förderung des Einzelhandels in der City noch in 2020 vor.

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Die Begründung für das Ahrensburger Stadtgeld:
Durch den Lockdown mussten viele Geschäfte und Restaurants schließen und befinden sich in einer schwierigen Lage. Durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Sicherheitsabständen von 1,5 Metern in Geschäften und Restaurants hat sich die Situation nur bedingt verbessert. Das Internetgeschäft hat durch die Pandemie rasant zugenommen und die Umsätze für unsere Innenstadt sind verloren gegangen.

Die Gutschein-Aktion soll die Menschen wieder in unsere Innenstadt zurückholen und die Geschäfte und Restaurants aus der schwierigen wirtschaftlichen Lage befreien. Unsere Innenstadt ist das Herzstück von Ahrensburg und wird auch von vielen umliegenden Gemeinden aus als Treffpunkt und Einkaufmöglichkeit genutzt. Nur wenn wir eine florierende Innenstadt haben, wird Ahrensburg als Standort für Wohnen und Unternehmen attraktiv bleiben.

Das Konzept:
1. Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren erhalten einen Gutschein im Wert von 50 Euro und jeder Erwachsene einen Gutschein im Wert von 30 Euro, die zum Stichtag 01.10.2020 wohnhaft in Ahrensburg sind.

2. Berechtigt zur Teilnahme sind alle Handels- und Dienstleistungsunternehmen und Kulturbetriebe in Ahrensburg, die von Schließungen im Rahmen der Corona-Verordnung betroffen waren. Ausgeschlossen sind:Lebensmittel-, Futtermittel- sowie Großhandel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien,Sanitätshäuser, Poststellen,Waschsalons,Tankstellen,Reinigungen, der Zeitungsverkauf,Bau,- Garten- und Tierbedarfsmärkte

3. Ein Händlerportal wird für die teilnehmenden Geschäfte eingerichtet. Youbyda könnte als Händlerportal fungieren.

4. Der Aktionszeitraum wird auf 6 Wochen begrenzt

5. Das Stadtgeld kann in 10-Euro-Schritten ausgegeben werden, um auch kleine Geschäfte wie z. B Cafés und Imbisse einzubinden. Beträge unter 10 Euro werden auf volle 10 Euro aufgerundet.

6. Die Gutscheine können auch als Spende zurückgeschickt werden und fließen in soziale Projekte.

7. Der Gutschein kann mit einer Vollmacht auch an andere Personen übertragen werden.

8. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Stadt das Händlerportal selbst umsetzen kann oder dafür einen externen Dienstleister beauftragen muss.

9. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Kaufleuten aus Ahrensburg ins Gespräch zu gehen, um zu klären, wann ein geeigneter Zeitraum für die Umsetzung ist.

Die Finanzierung der Aktion soll durch einen Nachtragshaushalt für 2020 gesichert werden, in dem dafür 1,3 Mio. Euro bereitgestellt werden.

Text: CDU Fraktion und Bündnis 90 / Die Grünen, Foto: Ahrensburg-Portal

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