In Schleswig-Holstein sind zweifelhafte Handwerker unterwegs, die ihre Dienste mit Lockangeboten an der Haustür oder per Werbeflyer anbieten und auf Barzahlung drängen. Aktuell sind vor allem in Kiel und Umgebung solche Fälle aufgefallen. Betroffene beschweren sich über mangelnde Qualität der Arbeiten und hohe Preise.

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Solche „fliegenden“ Handwerker ohne Firmenadresse und Bankverbindung zielen vor allem auf ältere Menschen mit eigenem Haus ab. Mit professionell gestalteten Flyern bieten sie Gartenpflege, Dachsanierungen, Fassadenreinigungen und ähnliche Dienstleistungen an. Als Kontakt ist häufig nur eine Mobilnummer angegeben, über die man einen Handwerker bestellen kann. Nach Abschluss der Arbeiten drängen die Handwerker auf sofortige Bezahlung in bar. In vielen Fällen gibt es anschließend Reklamationen von Verbraucher*innen, weil Mängel auftauchen. Die Beschwerden laufen jedoch ins Leere, weil keine Firmenadresse angegeben ist und Betroffene das gezahlte Bargeld nicht zurückholen können. Nachfragen über die angegebenen Mobilnummern haben in den bekannten Fällen keinen Erfolg gebracht.

Widerrufsrecht nicht durchsetzbar
rundsätzlich haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, telefonisch oder per Internet geschlossene Verträge zu widerrufen. Allerdings gelten bei Handwerker-Aufträgen diverse Einschränkungen und Ausnahmen. Zudem lassen sich solche Verbraucherrechte nicht durchsetzen, wenn der Vertragspartner kein echtes Unternehmen mit Ansprechpartner und Firmenadresse ist. „Damit unsere verbraucherschützenden Normen wirken können, muss die Identität der Anbieter klar erkennbar sein“, so Schleswig-Holsteins Justiz- und Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen. Deshalb sieht die Gewerbeordnung vor, dass solche Unternehmer ohne festen Sitz eine behördliche Erlaubnis wie beispielsweise eine Reisegewerbekarte bei sich haben müssen. „Es ist wichtig, dass Verbraucher wachsam sind und sich die behördliche Erlaubnis im Zweifelsfall zeigen lassen. So lassen sich solche unseriösen Geschäfte verhindern“, appelliert der Minister. Eine Reisegewerbekarte ist ein behördliches Dokument, das mit begrenzter Gültigkeit festlegt, welche Dienstleistungen der Inhaber ausführt.

Tipps zum Schutz gegen Handwerker-Abzocke
Lockangebote, fehlende Firmenadressen und lückenhafte Kontaktdaten bei Handwerkern sind Warnzeichen. So können Verbraucher*innen erkennen, ob sie es mit einem seriösen Betrieb zu tun haben:
• Bei Angeboten per Flyer oder Zeitungsanzeige im Zweifelsfall nach dem Firmeninhaber und der vollständigen Adresse fragen und diese nachprüfen: Gibt es das Unternehmen wirklich?
• Vorsicht mit Haustürgeschäften! Häufig sind sie unseriös. Im Zweifelsfall die behördliche Genehmigung der Handwerker verlangen.
• Empfehlungen von Bekannten können bei der Handwerkersuche hilfreich sein. Dabei ist es aber wichtig, sich vor dem Auftrag selbst ein Bild vom Anbieter zu machen.
• Nichts übereilen: Seriöse Firmen liefern auf Anfrage einen individuellen, schriftlichen Kostenvoranschlag für die anstehenden Arbeiten, die nötigen Materialien sowie Fahrtkosten. Zwei bis drei Angebote verschiedener Firmen ermöglichen einen guten Kostenvergleich.
• Rechtssicherheit beim Auftrag gibt ein Vertrag, in dem Arbeiten, Zeitraum, Anforderungen und Preise genau festgelegt sind.
• Auf keinen Fall den vollen Preis in bar bezahlen, sondern allenfalls eine Anzahlung leisten. Eine vollständige Rechnung ist wichtig für den Fall, dass nachträglich Mängel auffallen. Die Rechnung muss Lohn-, Fahrt- und Materialkosten sowie die Kontaktdaten und Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Anbieters enthalten. Außerdem wichtig zu wissen: Barzahlungen an Handwerker sind nicht von der Steuer absetzbar. Auch deshalb ist die Zahlung per Rechnung der bessere Weg.
• Nicht nötigen lassen. Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Regelungen und Preise zu akzeptieren. In kritischen Situationen Nachbarn als Zeugen hinzuholen und bei aggressivem Verhalten des Anbieters die Polizei rufen.

Text, Bild: Verbraucherzentrale / Redaktion

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