Das Rondeel in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Wegen der Überschreitung der 35-Infektionen-Grenze im Kreis Stormarn am 21.10.2020 hat der Kreis Stormarn heute per Allgemeinverfügung Einschränkungen im öffentlichen Leben insbesondere in Ahrensburg, Bad Oldesloe und Bargteheide verfügt.

Anzeige

Gemäß der Landesverordnung vom 20.10.2020 gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz größer 35 pro 100.000 Einwohner:
– Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort zu tragen, wo Menschen länger und/oder dichter zusammen kommen, z.B. auf Märkten, belebten Plätzen, Einkaufsstraßen.
– Einführung einer Sperrstunde in der Gastronomie ab 23.00 bis 06.00 Uhr des Folgetags
– Beschränkungen für Veranstaltungen, dazu zählen auch private Feiern.

Die Verfügung des Kreises umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

–   Gastronomiebetriebe sind in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr geschlossen zu halten.

–     Veranstaltungen im privaten Wohnraum und dazugehörigem befriedeten Besitztum gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 der Landesverordnung dürfen eine Gesamtteilnehmerzahl von 15 Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten.

  • In der Ahrensburger City gelten ab sofort Maskenpflicht und weitere Einschränkungen in folgenden Bereichen:

1. Große Straße vom Rondeel bis zur Kreuzung Doppeleiche inklusive Kohschietstraßen

2. Manhagener Allee vom Rondeel bis zur Eisenbahnunterführung

3. Hagener Allee vom Rondeel bis zum Übergang Bahnhofstraße

4. Hamburger Straße vom Rondeel bis zur Kreuzung Woldenhorn

5. Rondeel

6. Rathausstraße

7. Rathausplatz nebst Arkaden / Nebenflächen

8. Verbindung Rathausplatz zur Klaus-Groth-Straße

9. Klaus-Groth-Straße, beginnend Manfred-Samusch-Straße bis zur Großen-Straße

Wie lange werden die Einschränkungen gelten?
Die Allgemeinverfügung gilt bis einschlißlich 02.11.2020. Sie lässt ausdrücklich offen, ob diese Frist verkürzt oder verlängert wird.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige