Abfallwirtschaft Südholstein GmbH – AWSH teilt mit: Entsprechend der aktuellen Landesverordnung gilt auf den 13 AWSH Recyclinghöfen ab sofort die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Das sind die bekannten „OP-Masken“ und FFP2 Masken.
Die Recyclinghöfe haben während des Lockdowns zu den regulären Zeiten geöffnet. Kund*innen werden darum gebeten, diese nur in unumgänglichen Fällen (z. B. Umzug, Wohnungsauflösung) aufzusuchen.
Der Einlass auf den Höfen wird auf jeweils max. fünf Anlieferungen, die sich zeitgleich auf dem Hofge-lände befinden dürfen, beschränkt. Entsprechend kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Weiterhin gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Nach Möglichkeit sollen die Kund*innen bitte bargeldlos bezahlen.
Text: AWSH / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal