Der Trend zu Schönheitsoperationen lässt die Zahl der Korrekturbehandlungen nach missglückten Eingriffen steigen. Versicherungen werben mit Kostenübernahme für solche Nachbehandlungen. In welchen Fällen Folgekostenversicherungen bei plastisch-ästhetische Operationen sinnvoll sein können:
Mehr Schönheitsoperationen durch Corona-Krise und Home Office
Die Anzahl ästhetisch-plastischer Operationen in Deutschland steigt seit Jahren. Zu den beliebtesten Behandlungen gehören demnach Botox-Spritzen zum Falten glätten, Straffungen der Augenlider und Brustvergrößerungen. Die Coronakrise scheint diese Entwicklung noch zu beschleunigen. Laut einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) unter ihren Mitgliedern nutzen Patienten die Zeit im Home Office. Das Arbeiten zuhause bietet die Möglichkeit, die Folgen einer Schönheitsoperation diskret ausheilen zu lassen.
Krankenkassen zahlen nur für notwendige Behandlungen
Plastisch-Ästhetische Operationen sind Eingriffe, die ohne eine medizinische Notwendigkeit vorgenommen werden. Die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für solche Eingriffe grundsätzlich nicht.
Kosten bei Korrektur-Behandlungen nach missglückter Schönheitsoperation
Da die Kosten der Operation von vornherein bekannt sind, lässt sich das nötige Budget für den Eingriff rechtzeitig planen. Unkalkulierbar wird es, wenn nach der Operation Komplikationen auftreten, die eine medizinisch notwendige Behandlung erfordern. „Da die meisten Schönheitsbehandlungen nicht medizinisch begründet sind, kann die Krankenkasse oder Krankenversicherung Verbraucher an den Folgekosten beteiligen oder die Kostenübernahme verweigern“, erläutert Michael Herte, Jurist bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Das gilt neben Schönheitsbehandlungen ebenso für Folgebehandlungen von Schäden durch Tattoos, Piercings oder Zahnersatz. Folgekostenversicherungen reagieren mit Angeboten für die Kostenübernahme solcher Nachbehandlungen.
Versicherungen für Folgekosten: Risiken und Leistungen klären
Ob eine Versicherung im Schadensfall tatsächlich die Folgebehandlung finanziert, hängt von Details ab. So haftet bei Behandlungsfehlern grundsätzlich der der Operateur.
- Voraussetzung ist aber, dass der oder die Betroffene einen ärztlichen Kunstfehler nachweist.
- Wenn dringender Handlungsbedarf besteht oder mit der Folgebehandlung Spuren des ursprünglichen Eingriffs verschwinden, ist dieser Nachweis kaum möglich.
- „Bei einer Folgekostenversicherung sollte deshalb klar geregelt sein, welche Behandlungen von Komplikationen sie abdeckt“, so Herte.
- Zahlt die Versicherung nur für Behandlungen gegen schlechte Wundheilung nach einer Operation oder auch für Korrekturen, wenn das Ergebnis der Behandlung nicht wunschgemäß ausfällt?
- Ein wichtiger Punkt ist die Leistung nach Operationen, die im Ausland gemacht wurden.
„Wer einen Eingriff plant, spricht am besten vorher mit mindestens einem unabhängigen Arzt über mögliche Komplikationen und Folgekosten. Dann lässt sich abschätzen, ob eine Versicherung sinnvoll ist“, so Herte.
Text: Verbraucherzentrale / Redaktion, Foto: Teefarm, Pixabay