Das Bundeskanzleramt (Foto: Swandhoefer auf Pixabay)

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

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Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen
Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt.
Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80
zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite,
wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen
und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens
auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben.
Dafür sind die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder sehr dankbar.

Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften
aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus,
breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche
Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die
Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten
werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit
einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein absolut
notwendiges Minimum zu beschränken. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt
das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich
Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das
Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben,
daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in
Innenräumen zusammenkommen.

Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und
schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens
nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren.
Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen
erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden,
weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Bund und Länder werden in
den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden
sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren.

Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden
Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der
Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere bald sein
werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und Respekt.

Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig
wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen
und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine
Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne
pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden daher weiterhin alle
Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger
wie möglich zu impfen.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021
verlängern.

2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die
Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen:
a. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten
Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und
insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden. Private
Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen
Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei,
wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst
konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).
b. Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch
Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben eine
höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen
von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften.
Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
c. In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und
vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten –
gegebenenfalls angepasst werden.
d. Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind
weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale
tagestouristische Ausflüge.

3. Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von
epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich. Dazu gilt, dass
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice
ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte
am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin
und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark
reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu
halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen.
Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen
in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

4. Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den
Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und
Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und
Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise
wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei
weiterhin nötig sein. Wo immer möglich, sollten medizinische Masken verwendet
werden. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere
Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der hohen
gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche
und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von
Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund
und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu
prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung
Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und –
lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Prioritätgeimpft
werden können. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit
über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des
Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen
vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht
und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den
Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern
und Lehrern.

5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit
Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März
2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die
Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung
erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile
der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.

6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit
bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei
einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste
Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer
Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und
Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen
Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren
Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende
Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den
Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu
geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der
sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der
Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und
Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von
der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der
Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin
die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw.
Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem
Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend
schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

8. Der Bund übernimmt weiterhin die organisatorische und finanzielle Verantwortung
für die gemeinsame Beschaffung der Impfstoffe und die Länder schaffen die
erforderlichen Strukturen für die Impfdurchführung vor Ort.
Bei dem gemeinsamen Impfgipfel am 1. Februar 2021 haben Bund und Länder
daher eine Aktualisierung der Nationalen Impfstrategie verabredet, die der
Bundesminister für Gesundheit in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen
und Gesundheitsministern der Länder vornimmt. Darin soll ein nationaler Impfplan
aufgenommen werden, der auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen
den weiteren Verlauf der Impfkampagne für die kommenden Wochen und Monate
modelliert und dadurch eine bessere Planbarkeit für die Auslastung der
Impfkapazitäten schafft.
Die Bundesregierung wird im fortlaufenden Dialog mit den Herstellern weiter auf
längerfristig planbare Auslieferungstermine hinwirken und etwaige Verzögerungen
von Impfstofflieferungen weiterhin unmittelbar an die Länder kommunizieren, um
weiter ein möglichst effektives Terminmanagement in den Impfzentren zu
ermöglichen. Dies ist gerade mit Blick auf die fristgerechte Zweitimpfung von
besonderer Bedeutung.

9. Bund und Länder halten an dem Ziel fest, dass allen Bürgerinnen und Bürgern
spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann.
Dies ist nach Stand der aktuell von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten
und Liefervolumen erreichbar. Bund und Länder werden alle entsprechenden
organisatorischen Vorkehrungen treffen. Vor dem Herbst soll so ein ausreichendes
Schutzniveau sichergestellt sein.
10. Es ist zu erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und Pflegeeinrichtungen
die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung
erhalten haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und Kommunen sowie
die sozialen Träger in einer gemeinsamen Anstrengung die Durchführung von
Schnelltests in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie den Einrichtungen der
Eingliederungshilfe vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund bitten die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
die Gesundheitsministerkonferenz, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem
zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die
Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können. Die
Unterstützung bei der Testdurchführung in den Einrichtungen durch die
Bundeswehr wird überall dort, wo kurzfristig über die Bundesagentur für Arbeit
keine zivilen Kräfte zur Fortsetzung der Tätigkeit gefunden werden können, über
die bisher angebotenen drei Wochen bei Bedarf bis Ostern fortgeführt.

11. In den letzten drei Monaten ist es gelungen, neben dem weiteren Aufbau der PCR-Laborkapazitäten auf mittlerweile bis zu zwei Millionen Tests pro Woche auch PoC-Antigen-
Schnelltests für den Gebrauch durch geschulte Personen millionenfach
verfügbar zu machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen durchgeführten
Schnelltests in Deutschland im Januar 2021 aus. Die Test-Verordnung des Bundes
wurde seit der Verfügbarkeit solcher PoC-Antigen-Schnelltests ab Ende Oktober
mehrfach angepasst, so dass die Kosten für die präventive Testung im
Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund übernommen werden.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres geeignetes
Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche Grundlage
für den Vertrieb solcher Tests in Deutschland hat der Bundesminister für
Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller entsprechender
Selbsttests, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine
Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher
Prüfung zulassen. Wichtig ist dabei der Nachweis einer ausreichenden Qualität;
denn eine zu große Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann fatale
Folgen haben.

12. Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen
mussten, haben Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen
vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als 5 Milliarden Euro an die
betroffenen Unternehmen ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute
ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den
nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000
Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier
Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen,
mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden
zu erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen,
deshalb hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit
einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht
werden soll.

13. Der Bund hat digitale Werkzeuge weiterentwickelt, um die Gesundheitsämter bei
ihren vielfältigen Aufgaben zusätzlich zu unterstützen. Dabei ist insbesondere der
flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response
Management and Analysis System) zum besseren Management der
Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch
entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter
SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen
Ressourcen bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen
Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird die Schnittstellen SORMASX
und SORMAS-eXtra Layer zügig zur Verfügung stellen.

14. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle einer Infektion vertrauensvoll
mit den Gesundheitsämtern zu kooperieren. Die Gesundheitsämter können die
Infektionsketten nur unterbrechen, wenn ihnen alle Kontaktpersonen genannt
werden, damit unverzüglich eine Quarantäne und Testung erfolgen kann. Dies ist
eine wesentliche Grundlage für die Stabilisierung der Neuinfektionszahlen und
damit auch für die Öffnungsperspektiven.

15. Die anhaltende pandemische Lage wird die Krankenhäuser weiter stark belasten
und die Refinanzierung durch planbare Operationen und Behandlungen teilweise
außer Kraft setzen. Wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020
festgehalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Bestandsaufnahme
zur wirtschaftlichen Absicherung für Krankenhäuser, die intensivmedizinische
Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereithalten,
vorgenommen und die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch
entsprechende Verordnungen bereits zweimalig ausgeweitet. Aus dem
Bundeshaushalt wurden bereits über zwei Milliarden Euro an die Länder zur
Weiterleitung an die begünstigten Krankenhäuser ausgezahlt. Das
Bundesministerium für Gesundheit wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach
§ 24 KHG gebildeten Beirat sowie den Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsministern der Länder die Entwicklung beobachten und ggf. weitere
Anpassungen vornehmen. Bund und Länder werden an diesem Thema weiter
arbeiten und bei ihrer nächsten Besprechung darauf zurückkommen.

16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 3. März 2021
erneut beraten.

Quelle: Bundeskanzleramt, www.bundeskanzlerin.de / Foto: Swandhoefer auf Pixabay

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