Björn Ipsen (Foto: IHK Flensburg / Dewanger)

Die Bundesregierung ist derzeit vollauf damit beschäftigt, Einschränkungen und Erschwernisse für Bürger und Firmen zu erfinden. Offenbar ist es leichter, mit Corona Zwangsmaßnahmen zu beschließen als Hilfen zu organisieren. Das betrifft nicht nur die Probleme zu den Themen Impfen und Testen, für die Minister Spahn verantwortlich zeichnet.

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Auch Minister Peter Altmaier ist offenbar nicht in der Lage, Nützliches zu bewegen: Die Novemberhilfe (November 2020) ist noch immer nicht ausgezahlt und wird vom Ministerium im Moment bewusst verzögert mit der Begründung, das IT-System des Wirtschaftsministeriums sei nicht betrugssicher. Aktuell werden auch noch die versprochenen Hilfen aus dem „Härtefallfonds“ vom Wirtschaftsministerium verzögert. Das bringt die IHK auf den Plan. Die IHK Schleswig-Holstein teilt dazu heute mit:

Statt den Firmen in Not zu helfen erfindet der Bund eine neue Bürokratie

Der Bund bevorzugt für den neuen Härtefallfonds ein separates Antragsverfahren. Jedes Land soll die jeweiligen Anträge eigenständig programmieren. Die IHK Schleswig-Holstein kritisiert den Aufbau von Parallelstrukturen und plädiert dafür, stattdessen das bestehende Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III um ein entsprechendes Modul zu erweitern.

„Wir können doch nicht schon wieder von vorne anfangen und mit viel Aufwand ein weiteres Portal programmieren. Wer soll da noch den Überblick behalten? Schon jetzt ist unseren Unternehmen überhaupt nicht mehr vermittelbar, dass es für die unterschiedlichen Hilfen immer wieder neue Antragsprogramme und Infrastruktur geben muss“, kritisiert Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.

Es gebe funktionierende Plattformen, viele erforderliche Daten und Schnittstellen seien gut in die Systeme integriert. Zwar sei das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III sogar für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine Herausforderung. Dennoch dürfte der Erweiterungsaufwand gering sein, insbesondere, weil der Härtefallfonds eine Ergänzung zur Überbrückungshilfe III darstellt und sich an denselben Parametern orientieren soll.

„Ein zusätzliches, betrugssicheres Antragsverfahren verschlingt Ressourcen und Zeit – beides haben wir aber nicht. Was für Komplikationen bei den Programmierarbeiten auftreten können, haben wir bei der Überbrückungshilfe III wochenlang zu spüren bekommen“, so Ipsen.

Weil die Auszahlung wegen der Betrugsfälle zurzeit ruht, sei es umso abwegiger, neue Systeme zu schaffen. Ipsen: „Die finanzielle Not ist in Teilen der Wirtschaft noch immer groß. Statt also Parallelstrukturen aufzubauen, wäre es sinnvoller, das bestehende System rasch wieder auszahlungssicher zu gestalten und auch für den Härtefallfonds zu nutzen.“

Text: IHK SH / Redaktion, Foto: IHK Flensburg / Dewanger

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