Impfung (Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay)

Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die geplanten Änderungen der Coronavirus-Impfverordnung – falls genügend Impfstoff verfügbar ist

Anzeige

Insbesondere den geplanten Einbezug von Betriebsärztinnen und -ärzten sowie rein privatärztlich tätiger Arztpraxen begrüßt sie ausdrücklich. Das könne dazu beitragen, das Impftempo in den nächsten Wochen massiv zu erhöhen, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung). Ziel müsse es sein, noch innerhalb des Sommers dieses Jahres allen Erwachsenen in Deutschland eine Covid-19-Schutzimpfung anbieten zu können – in Zusammenarbeit der Impfzentren mit den niedergelassenen Arztpraxen und den Betriebsärzten.

Aufhebung der Impfpriorisierung – falls genügend Impfstoff vorhanden ist

Auch der geplanten Aufhebung der Impfpriorisierung steht die Bundesärztekammer positiv gegenüber – vorausgesetzt, es stehen ausreichend Corona-Impfstoff zur Verfügung. Andernfalls sei der reguläre Praxisbetrieb gefährdet und führe zu einer weiteren Belastung des ohnehin schon stark durch die Pandemie beanspruchten Praxispersonals. Dies müsse durch die rechtzeitige, verbindliche Zurverfügungstellung ausreichender Impfstoffmengen – also spätestens ab dem 7. Juni 2021 – dringend abgewendet werden. „Die politisch Verantwortlichen stehen hier in der Pflicht, entsprechend zu handeln“, fordert die BÄK. Denn erste Erfahrungen aus Bundesländern, in denen die Impfreihenfolge aufgehoben wurde, hätten gezeigt, dass die Praxen vor Ort förmlich von Anfragen impfbereiter Personen „überrannt“ werden und aufgrund von Lieferengpässen bei den Coronavakzinen kein ausreichendes Impfangebot unterbreitet werden kann.

Übersicht über Impfstoffbestände notwendig

Aus Sicht der Bundesärztekammer sei darüber hinaus die mit der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung geplante Datenübermittlung zu Lagerbeständen (§ 14 CoronaImpfV-E) eine „sinnvolle und zugleich notwendige, gesetzliche Neuregelung“. Mit dieser sei vorgesehen, dass das Paul-Ehrlich-Institut entsprechende Daten bei den Arzneimittelgroßhandlungen anfordern kann. „Dies wird künftig dazu führen, einen Überblick über die verfügbare Menge an COVID-19-Impfstoffen zu erhalten“, heißt es in der Stellungnahme. Auf diese Weise würden die Covid-19-Impfstoffe bundesweit gleichmäßig verteilt und regionale Lieferengpässe vermieden.

Text: Bundesärztekammer / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Anzeige