Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Jamaika-Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt.

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  • Künftig gelten in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft).
  • Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, werden weiterhin von diesen Regelungen ausgenommen.
  • Für die Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen gelten künftig 3G-Regeln (genesen oder geimpft oder getestet).

Für die schleswig-holsteinischen Schulen wurde angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bei Kindern und Jugendlichen eine Rückkehr zur Maskenpflicht auch im Unterricht vereinbart.

Die Eckpunkte im Einzelnen:

  • Bei beruflichen Veranstaltungen gilt künftig die 3G-Regel, bei Freizeitveranstaltungen 2G.
  • In Gaststätten (Innenräume) gilt 2G. Nur bei geschlossenen Veranstaltungen beruflicher Art gilt 3G.
  • In Diskotheken gilt 2G.
  • Die Regelungen für den Einzelhandel bleiben unverändert.
  • Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt 2G – ausgenommen sind Friseure und medizinische bzw. pflegerische Dienstleistungen.
  • In Freizeiteinrichtungen gilt 2G. Eine Ausnahme gilt für Bibliotheken und Archive.
  • Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G, auch für Übungsleiterinnen und -leiter. Beim Profisport gilt 3G.
  • Bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt bis auf Ausnahmen (Berufssprachkurse, Erstorientierungskurse usw.) 2G, bei beruflicher Bildung 3G.
  • In Beherbergungsbetrieben kommt es auf den Zweck der Beherbergung an: Für beruflich bedingte Beherbergungen gilt 3G, für andere grundsätzlich 2G.
  • Bei touristischen Reiseverkehren gilt künftig die 2G-Regel.
  • Die jüngst bereits verschärften Regelungen für Pflegeheime und Krankenhäuser, insbesondere die Testpflichten für Besucherinnen, Besucher und Beschäftigte, bleiben unverändert.
  • Bei Veranstaltungen in Außenbereichen (z.B. Weihnachtsmärkte) ist durch den Veranstalter in Abstimmung mit den Kommunen vor Ort ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Risikobewertung vorzunehmen; bei Veranstaltung mit erhöhtem Risiko (Gedränge, keine Mund-Nasen-Bedeckungen etc.) empfiehlt das Land die Umsetzung einer 2G-Regelung.
  • Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig.
  • In den Schulen ist auch im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Verordnungen werden derzeit erarbeitet und werden am 22. November 2021 in Kraft treten. Die Details werden von der Landesregierung rechtzeitig veröffentlicht.

Text: Staatskanzlei / Redaktion, Foto: Frank Peter

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