Das Ahrensburger Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)

Aufgrund des Infektionsschutzes kann der Zutritt zu Gebäuden der Stadtverwaltung Ah-rensburg ab dem 06.12.2021 nur noch mit einem gültigen 3G-Nachweis (getestet – geimpft – genesen) gestattet werden. Ziel ist die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen.

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Ein entsprechender Nachweis ist vor Betreten des Gebäudes vorzulegen. Bei Testnach-weisen ist das Ergebnis eines zertifizierten Anbieters vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden). Ein Selbsttest reicht nicht aus.
Zusätzlich haben Besucher*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Kinder bis zur Einschulung benötigen keinen Test. Bei minderjährigen Schüler*innen reicht die Vorlage einer Bescheinigung der Schule aus, dass sie im Rahmen eines schulischen Schutzkonzepts regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Personen, die entsprechende Nachweise nicht vorlegen können, werden alternative Kon-taktmöglichkeiten angeboten.

Termine für die Einwohnerverwaltung können weiterhin telefonisch über die Infothek unter der Telefonnummer 04102 77 0 oder per E-Mail an [email protected] vereinbart werden. Um die Angabe einer Telefonnummer wird gebeten.

Im Übrigen gelten vor Ort die gängigen Hygieneregeln wie Abstandsgebot und Masken-pflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).

Besucherinnen und Besuchern mit grippeähnlichen Symptomen ist das Betreten der Stadtverwaltung grundsätzlich nicht gestattet.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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