Ahrensburg: Das Rathaus in der nächsten Umbauphase (Foto: Stadt Ahrensburg)

In Ahrensburg entstehen neue Sozialwohnungen, die über den zweiten Förderweg an Menschen mit mittleren Einkommen vermietet werden können.

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Grundsätzlich sind Sozialwohnungen speziell für Menschen mit geringem Einkommen geschaffen. Aber auch Menschen mit mittlerem Einkommen, die angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt an ihre Grenzen stoßen, haben eventuell einen Anspruch auf eine Sozialwohnung.

Wer auf der Suche nach einer öffentlich geförderten Wohnung in Ahrensburg ist, kann eine Wohnungsbewerbung beim Fachdienst Soziale Hilfen abgeben.

Für den Bezug einer solchen Wohnung ist der Wohnberechtigungsschein für Schleswig-Holstein erforderlich. Gehen Sie für die Wohnungsbewerbung wie folgt vor:

  1. Beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein beim Fachdienst Soziale Hilfen, wenn Sie in Ahrensburg ihren Wohnsitz haben.
  1. Füllen Sie das Formular Wohnungsbewerbung aus. Das finden Sie unter ahrensburg.de mit dem Stichwort „Wohnraumversorgung“.
  1. Reichen Sie die Kopie des Wohnberechtigungsscheins und die Wohnungsbewerbung beim Fachdienst Soziale Hilfen ein.

Bewerber*innen werden auf die Warteliste gesetzt und informiert, sobald eine passende Wohnung verfügbar ist. Nähere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Homepage www.ahrensburg.de unter dem Stichwort „Wohnraumversorgung“ und „Wohnberechtigungsschein“.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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