Janhinnerk Voß in seinem Büro (Foto: Ahrensburg-Portal)

Gemäß § 58 c, Abs. 1, Satz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden: Familienname, Vorname, Anschrift. Die Datenübermittlung findet im März 2023 statt.

Anzeige

Bürgermeister Voß weist darauf hin: Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) dem widersprochen haben. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 21. Februar 2023 schriftlich oder persönlich unter Vorlage des Personalausweises nach vorheriger Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt, Zimmer 1 zu erklären.

Text: Gemeinde Großhansdorf / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige