Claus Christian Claussen, Lukas Kilian, Tobias Koch (CDU Stormarn)

Zum Landesprogramm zur Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich im Zusammenhang mit Schulbaumaßnahmen erklären die Stormarner CDU-Abgeordneten Tobias Koch, Claus Christian Claussen und Lukas Kilian:

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Das Land Schleswig-Holstein stellt 10 Millionen Euro zur Förderung von erneuerbaren Energien bei Schulgebäuden zur Verfügung. Die Fördergelder können dabei sowohl für die Errichtung von Photovoltaik und Kleinwindkraftanlagen zur Stromerzeugung als auch für die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien z.B. durch den Einsatz von Geothermie verwendet werden.

„Schon heute ist der Schulbau für viele Kommunen ein wahrer Kraftakt, bei dem vielfach für innovative Konzepte und zukunftsweisende Ideen wie Photovoltaik und Co. weder Zeit noch ausreichend Geld zur Verfügung stehen. Genau an dieser Stelle setzt das Land nun an. Mit dem Landesprogramm zur Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich im Zusammenhang mit Schulbaumaßnahmen wollen wir den ökologischen Fußabdruck unserer Schulen im Land nachhaltig verbessern“, so Tobias Koch.

„Das ist ein richtiger Schritt in die Zukunft, bei dem jeder Cent der 10 Millionen Euro Fördersumme auf unserem Weg zum klimaneutralen Industrieland richtig angelegt ist. Für den Kreis Stormarn stehen dabei insgesamt rund eine Viertelmillion Euro zur Verfügung, von denen aufgrund der eingegangenen Bewerbungen die Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule in Barbüttel, das Emil-von-Behring Gymnasium Großhansdorf und die Grundschule Schmalenbeck profitieren“, ergänzt Claus Christian Claussen.

„Auch die Gemeinschaftsschule Wentorf, die Grundschule Wentorf sowie das Gymnasium Wentorf können insgesamt ca. 250.000 Euro Fördersumme abrufen und damit in erneuerbare Energien investieren. Um die zur Verfügung stehenden Mittel abzurufen, hatten unsere Schulträger im Land die Gelegenheit erhalten, konkrete Maßnahmen im Schulbau anzumelden. Über die Richtlinie werden nun bis zu 70 Prozent der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 75.000 Euro je Schule, zuwendungsfähig sein. Wir rufen die Schulen und Schulträger nun dazu auf, diese Mittel auch abzurufen“, so Lukas Kilian abschließend.

Die konkreten Anträge können seit dem 01.12.2022 gestellt werden.

Text: CDU Stormarn / Redaktion

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