Verbände treten nach ihrem Offenen Brief vom Dezember 2022 nun mit Stellungnahmen an die Regierungskoalition heran und fordern sie erneut nachdrücklich auf, von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsrechte abzusehen.
Bürgerbegehren würden in den Kommunen zukünftig weitgehend verhindert. Da viele dieser Verfahren in der Vergangenheit klimaschutz- und flächenverbrauchsrelevante Themen betrafen, wäre diese Entscheidung von besonderer Brisanz.
Das Bündnis fordert die Regierungsfraktionen daher auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen oder weitgehend neu zu formulieren, um Bürger*innen in Schleswig-Holstein zu ermutigen, ihre Beteiligung an demokratischen Prozessen wahrzunehmen. Falls dies nicht geschieht, erwägt das Bündnis eine Volksinitiative zu starten.
Bürgerbeteiligung ist Chance, nicht Störfaktor
„Notwendig ist eine kommunale Beteiligungskultur, bei der Einwände aus der Bevölkerung nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt werden“, so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands-Vorsitzende des BUND SH. „Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige, ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.“
„Dass die CDU nun mit Macht dieses Instrument zerstören möchte, passt nicht in eine Zeit, in der ohnehin viele Bürger*innen nicht mehr an eine funktionierende Demokratie glauben. Es ist bedauerlich, dass die Grünen hier nachgegeben haben“, so Bielfeldt weiter . In den letzten Jahren haben dagegen andere Bundesländer die Gesetzgebung zu Bürgerbegehren durchweg bürgerfreundlicher gestaltet. Auch in Niedersachsen und NRW wurde dies in den aktuellen Koalitionsverträgen vereinbart. Jochen Rathjen, Sprecher für Attac, sieht die Entwicklung ebenfalls kritisch: „Schleswig-Holstein will und soll ein Vorbild der politischen Teilhabe bleiben und kein Negativbeispiel für Demokratie sein.“
Text: BUND Schleswig-Holstein / Redaktion