Seit dem 16.03.2020 ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Stormarn für den Kundenverkehr nur eingeschränkt erreichbar.

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Die Kfz-Zulassungsbehörde konnte wegen der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden sowie einer Fachverfahrensumstellung nur eingeschränkt geöffnet werden.

Ab Montag, den 06.02.2023 gelten für die Kfz-Zulassungsbehörde folgende Regelungen:

  • Während der Öffnungszeiten ist der Kundenverkehr auch ohne Onlinetermin wieder möglich. Die Zulassungsbehörde behält sich allerdings vor, nach Ausgabe einer bestimmten Anzahl an Aufrufnummern die Ausgabe zu schließen, da die Kundenanliegen innerhalb der Öffnungszeiten abgearbeitet werden müssen.
  • Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Die Kundinnen und Kunden der KFZ-Zulassungsbehörde werden gebeten, nicht gleich in den ersten Tagen nach Öffnung mit nicht dringenden Anträgen die Zulassungsbehörde aufzusuchen, da die Wartezeit erfahrungsgemäß nach einer Öffnung entsprechend lang sein wird.

Für die Fahrerlaubnisbehörde und die Verkehrslenkung ist die Vereinbarung von Terminen (telefonisch oder per Email) weiterhin erforderlich. Anträge auf Pflichtumtausch müssen per Post eingereicht werden. Bitte die Hinweise auf der Homepage des Kreises Stormarn beachten.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion

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