Dr. Nina Scheer (Foto: Kai Treffan)

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023, über eine Neuregelung der Suizidhilfe in Deutschland abschließend beraten.

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Zwei je fraktionsübergreifend erarbeitete Gesetzentwürfe standen zur Abstimmung. Dabei erreichte keiner die erforderliche Mehrheit. Bei der Abstimmung war die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Ein gemeinsamer Antrag zur Suizidprävention fand die Mehrheit der Stimmen.

In der vorangegangenen Debatte betonte die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer: „Wir müssen als Gesellschaft sowohl den Schutzauftrag in Bezug auf das Leben als auch das, was das Leben enthält, respektieren. Dazu gehört eben auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Von diesem Recht ist erfasst, sich von Dritten Hilfe zu holen. Das ist Teil dieses Grundrechts und damit gehört es auch zum Leben und zu unserer Gesellschaft und wie wir diese Dinge zusammenbringen müssen.“

Scheer hatte den Entwurf zusammen mit Katrin Helling-Plahr, Renate Künast, Helge Lindh, Dr. Petra Sitte, Lukas Benner, Dr. Till Steffen, Martina Stamm-Fibich und weiterer Abgeordneter unterstützt. Dieser sah unter anderem eine Regelung außerhalb des Strafrechts, den Aufbau eines Beratungsnetzwerks, Härtefallregelungen und einen Ausschluss Minderjähriger von der Zugänglichkeit zum tödlichen Mittel vor. Der andere Antrag um die Abgeordneten Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Dr. Kristen Kappert-Gonther und weiterer sah insbesondere eine Neuauflage des schon einmal in alter Fassung für verfassungswidrig erklärten § 217 Strafgesetzbuch vor.

Gerade eine mögliche Regelung im Strafrecht kritisierte Scheer deutlich: „Wenn wir im Grundsatz erklären, die Herangehensweise, die Hilfe zum selbstbestimmten Sterben grundsätzlich unter Strafe zu stellen und nur unter Ausnahmen straffrei lassen, werden sich Betroffene nicht an die Gesellschaft wenden. Durch die Stigmatisierung würden sie allein gelassen.“

Nina Scheer begrüßt Ablehnung von Strafrechtsnorm für Suizidhilfe

Zu dem Abstimmungsergebnis äußert sich Nina Scheer: „Es ist bedauerlich, dass der von unserer Gruppe erarbeitete Gesetzentwurf nicht die Mehrheit im Bundestag gefunden hat. Gleichzeitig wird es aber auch keine Regelung im Strafgesetzbuch geben. Mit Letzterem wurde eine erneute Stigmatisierung von Suizidhilfe abgewendet. Die Situation der Betroffenen ist weiterhin aufmerksam zu beobachten. Es ist nach wie vor unsere Überzeugung, dass niemand am Lebensende allein gelassen werden darf. Gut ist in jedem Fall auch, dass der Bundestag Maßnahmen für eine bessere Suizidprävention gemeinsam beschlossen hat. Auch in Zukunft werden wir für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eintreten.“

Beide Gruppen hatten sich für einen gemeinsamen Antrag zur Suizidprävention zusammengefunden. Den nun zusammengeführten hat der Bundestag mehrheitlich beschlossen.

Die Bundesregierung wird darin zum einen aufgefordert, bis zum 31. Januar 2024 dem Bundestag ein Konzept vorzulegen, wie zeitnah bestehende Strukturen und Angebote der Suizidprävention unterstützt werden können. Zum anderen soll bis zum 30. Juni 2024 dem Bundestag ein Gesetzentwurf und eine Strategie für Suizidprävention vorgelegt werden, mit dem die Maßnahmen und Akteure koordiniert und eine dauerhafte sowie zeitnahe Umsetzung sichergestellt werden.

Text: Nina Scheer

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