Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken äußert anlässlich des heute (2. Oktober 2023) stattfindenden bundesweiten Protesttages der Kampagne „Praxis in Not“ Verständnis für die Sorgen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte und fordert in Berlin ein offenes Ohr und Gesprächsbereitschaft: „Die massiven Steigerungen inflationsbedingter Mehrkosten, höhere Energiepreise, der Fachkräftemangel und berechtigte höhere Vergütungen Medizinischer Fachangestellter sowie Sparmaßnahmen auf Bundesebene stellen die ambulante Versorgung vor große und weiter wachsende Herausforderungen.
Es ist nicht zielführend, wenn Ärztinnen und Ärzte sich zunehmend finanziellen Problemen und wirtschaftlichen Sorgen sowie der Personal- und Nachfolgesuche widmen müssen. Der Fokus für die Ärzteschaft muss auf der Behandlung von Patientinnen und Patienten liegen.
Der Lösungsansatz von Politik muss darin liegen, mit allen Beteiligten gemeinsam ins Gespräch zu kommen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.“ Stellschrauben zur Verbesserung der Situation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sind beispielsweise:
- Die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen. Das steht auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Mit einer solchen Maßnahme würden Ärztinnen und Ärzte in Zukunft angemessen für alle erbrachten Leistungen bezahlt. Dadurch würde auch die Attraktivität des Arztberufes erheblich gesteigert werden. Der Bund ist hier weiterhin gefordert, tätig zu werden.
- Ein weiterer Ansatzpunkt ist der Abbau von Bürokratie. Eine bessere Nutzung digitaler Lösungen und ein ernsthafter Bürokratieabbau könnten signifikant dazu beitragen, den niedergelassenen Bereich attraktiver und das Gesundheitssystem effizienter und kostengünstiger zu machen. Das liegt auch im Interesse der Kassen und des Bundes. Trotz guter Initiativen mit der Einführung der elektronischen Patientenakte und E-Rezept bleibt eines der aktuellen Hauptprobleme die digitale Infrastruktur. Die Prozesse der Anwendungen müssen von Beginn an bis Ende neu gedacht und technisch bei den Akteurinnen und Akteuren vollständig umgesetzt werden, sodass diese in der Versorgung genutzt werden können, einen Mehrwert generieren und keinen zusätzlichen Aufwand verursachen.
- Darüber hinaus gilt es, medizinisches Fachpersonal zu gewinnen und in den Berufen zu halten, um dem Fachkräftemangel in den Gesundheits- und Pflegeberufen aktiv entgegenzuwirken. Dafür hat die schleswig-holsteinische Landesregierung den Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe ins Leben gerufen. „Konkret möchten mit allen Beteiligten gemeinsam daran arbeiten, die Bedingungen in Ausbildung und Studium weiter zu verbessern, um mehr Fachkräfte zu gewinnen. Aber auch die Weiterbildungsmöglichkeiten für bereits ausgebildete Fachkräfte möchten wir stärken, um damit einen Beitrag zu leisten, diese in den Berufen zu halten. Darüber hinaus möchten wir die Integration ausländischer Fachkräfte weiter verbessern. Wir möchten wir zu einer Verantwortungspartnerschaft kommen“ so Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken.
- Auch hausärztliche Tätigkeiten sollen verstärkt im Angestelltenverhältnis ermöglicht werden, beispielsweise in Medizinischen Versorgungszentren, in an Krankenhäusern angebundenen Versorgungszentren oder in größeren Gemeinschaftspraxen.
Schleswig-Holstein hat bereits vor einem Jahr, Ende September 2022, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem der Bund erneut aufgefordert wurde, die Liquidität medizinischer und pflegerischer Einrichtungen kurzfristig zu sichern. Zuvor hatte die Gesundheitsministerkonferenz den Bund bereits Ende Juni 2022 mit einem einstimmigen Beschluss aufgefordert, kurzfristig gesetzliche Regelungen für einen Inflationsausgleich zu schaffen. Auch für medizinische Einrichtungen, wie Arztpraxen, sollen spezielle Regelungen vorgesehen und diese in den Entlastungspaketen berücksichtigt werden, um die Kostensteigerungen auch dort zu kompensieren. Der Bund hat dann 12 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehen für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Davon haben 8 Mrd. Euro Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen erhalten. Die Arztpraxen wurden dabei jedoch nicht berücksichtigt.
Text: Ministerium für Justiz und Gesundheit