Vorlage zur Sitzung des Finanzausschusses am 10.11.2025
Die Wünsche von Bürgermeister Boege
Die Ahrensburger Stadtverwaltung unter Leitung von Bürgermeister Boege wünscht erneut drastische Anhebungen der kommunalen Steuern ab 2026 (Vorlage 2025/092)
Vorschlag der Verwaltung: Erhöhung der Grundsteuer 2026 um bis 40%
In der Vorlage der Stadtverwaltung heißt es: „Die Verwaltung empfiehlt, den Hebesatz für die Grundsteuern A und B jeweils auf 480 % und den Hebesatz für Gewerbesteuer auf 395% anzuheben.“
Nach Erhöhungen in den Vorjahren betragen die Hebesätze aktuell
343% für die Grundsteuer A (Landwirtschaft)
361% für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)
380% für die Gewerbesteuer
Der Vorschlag der Verwaltung bedeutet somit
Grundsteuer A: Erhöhung um 39,94%
Grundsteuer B: Erhöhung um 32,96%
Gewerbesteuer: Erhöhung um 3,95%
Die Verwaltung kalkuliert mit Mehreinnahmen p.a. in Höhe von knapp 2,9 Mio. Euro. Den größten Teil soll die Mehrbelastung der privaten Grundstücksbesitzer (Grundsteuer B) bringen: über 1,9 Mio. €
Zur Begründung heißt es in der Vorlage
„Die letzte Anpassung der Grundsteuerhebesätze erfolgte zum Jahresbeginn 2025 aufkommensneutral, d.h. trotz individueller Veränderungen der Grundsteuer bei den einzelnen Grundstückseigentümern ist das Gesamtaufkommen unverändert geblieben.“
„Die Grundsteuer ist, im Gegensatz zur schwer kalkulierbaren Gewerbesteuer, ein stabiler, verlässlicher und relativ genau planbarer Ertrag. Eine Erhöhung hilft folglich eine nachhaltige, schwankungsunabhängige, bedeutende und zahlungswirksame Ergebnisverbesserung zu erreichen.“
Einsparungsvorschläge zur Deckung der für 2029 geplanten Finanzierungslücke sind in der Vorlage der Stadtverwaltung nicht zu finden.
Die Ahrensburger Kommunalpolitiker haben die Vorlagen der Verwaltung am 10.11.2025 im Finanzausschuss und am 24.11.2025 in der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung.
Update 22.01.2024 Bürgermeister Boege macht einen Rückzieher
In der Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2024 kam es doch nicht zur Abstimmung über die Steuererhöhungswünsche von Herrn Boege: Er hatte den Antrag kurzfristig zurückgezogen, weil absehabar war, dass die Mehrheit dagegen ist. Vor allem Grüne und CDU hatten sich dagegen positioniert.
Ahrensburg hat in den letzten Jahren immer wieder Haushaltsüberschüsse erzielt, obwohl die Verwaltung Defizite prognostiziert hatte. Daher gibt es ja bisher auch kein Haushaltsloch, sondern: Rücklagen.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie es weiter geht – Der zunehmende Leistungsabfall der Verwaltung in den letzten Monaten hat jedenfalls nicht mit Geldmangel zu tun.
Die Wünsche von Bürgermeister Boege
Die Ahrensburger Stadtverwaltung unter Leitung von Bürgermeister Boege wünscht drastische Anhebungen der kommunalen Steuern ab 2024:
Vorschlag der Verwaltung: Erhöhung der Grundsteuern um 37%
In der Vorlage der Stadtverwaltung heißt es: „Die Hebesätze der Grundsteuern A und B werden zum 01.01.2024 von je 350 % auf je 480 % angehoben.“
Vorschlag der Verwaltung: Erhöhung der Hundesteuer um bis zu 50%
In der Vorlage der Stadtverwaltung zum Finanzausschuss und zur Stadtverordnetenversammlung heißt es: „Die Erhöhung der Hundesteuersätze wird zum 01.01.2024 empfohlen.“
Damit führt die Stadtverwaltung ihren Ansatz fort, die Bürger/innen finanziell erheblich zu belasten, wie zuletzt bei der drastischen Anhebung der Eintrittspreise für das Badlantic.
Die Stadtverwaltung unter Bürgermeister Böge führt als Begründung den Vergleich mit den Hebesätzen anderer Kommunen in Schleswig-Holstein an. Die im Vergleich sehr hohe Wirtschaftskraft von Ahrensburg wird nicht berücksichtigt. Zu Einsparungen im Haushalt sind in den Vorlagen der Verwaltung keine Vorschläge zu finden.
Bemerkenswert ist, dass die Stadt Bargteheide in diesen Tagen wieder ausdrücklich mitgeteilt hat, dass dort „Steuererhöhungen keine Option sind“. Beim Vergleich der Serviceleistungen des Rathauses für die Bürger/innen und bei den Bauprojekten liegt Bargteheide weit vorne.
Die Ahrensburger Kommunalpolitiker haben die Vorlagen der Verwaltung am 22.01.2024 im Finanzausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung.
Die Entscheidung liegt dann bei den Stadtvertreter/innen von Grünen, CDU, SPD, FDP und WAB.
Die Vorlagen der Verwaltung
Text: Redaktion













