Das Ahrensburger Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Stadtverwaltung Ahrensburg weist jede Eigentümerin und jeden Eigentümer darauf hin, dass die private Bepflanzung grundsätzlich eigenverantwortlich auf die eigene/private Grundstücksgrenze zurückzuschneiden ist.

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Oftmals kommt es vor dass Hecken, Bäume oder ähnliche, die Gärten bereichernden Pflanzen auf die öffentlichen Flächen ragen und so für viele Verkehrsteilnehmende zur Gefahr werden oder zumindest eine Einschränkung bedeuten. Bürgerinnen und Bürger, die von diesen Einschränkungen betroffen sind, wenden sich zunehmend mit der Bitte an die Stadt, bei den Grundstücksbesitzerinnen und –besitzern einen Rückschnitt der Pflanzen zu veranlassen.

Die Einschränkungen durch Grundstückgrenzen überwachsende Pflanzen sind vielfältig und betreffen nicht nur den PKW- und LKW-Verkehr. In erster Linie sind Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderungen aber auch die Feuerwehr betroffen. Denn Gehwege ver-schmälern sich so, dass Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen nicht passieren können, Lampen und wichtige Hinweisschilder werden verdeckt, wie beispielsweise Hinweisschilder für die Feuerwehr.

Auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg findet man unter dem Suchbegriff „Grünbewuchs“ den Flyer „Grundstücksgrenzen überwachsende Pflanzen“: LINK

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion

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