Am 19. August 2026 gegen 18:30 Uhr hat ein Verkehrsteilnehmer, verbotswidrig die Rettungsgasse und den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt und andere Fahrer beleidigt.
Aufgrund eines Rückstaus auf der BAB 24, kurz vor der Abfahrt Witzhave, kam der Verkehr in Fahrtrichtung Berlin ins Stocken. Der bislang unbekannte Fahrer manövrierte seinen BMW verbotenerweise durch die Rettungsgasse. Dabei wechselte er die Fahrstreifen, bis er letztlich den Seitenstreifen erreichte, um vor allen anderen die Ausfahrt zu nehmen.
Zusätzlich hat der Unbekannte einen anderen Verkehrsteilnehmer mit teilweisen obszönen Gesten beleidigt.
Gegen den BMW-Fahrer wird nun unter anderem wegen Beleidigung im Straßenverkehr ermittelt.
Die Rettungsgasse dient im Ernstfall den Rettungs- / Unterstützungskräften und der Polizei. Das widerrechtliche Befahren wird mit einem Bußgeld von mind. 240 EUR und zwei Punkten in Flensburg geahndet.
Text Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion
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