Vor allem in den Herbstmonaten treten Pilzvergiftungen auf. Ein häufiger Grund: Nur wenige Sammlerinnen und Sammler wissen um die giftigen Doppelgänger. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) rät daher bereits bei geringstem Zweifel bei der Bestimmung selbstgesammelter Pilze von deren Verzehr ab.
Mit dem Wunsch, die Hauptzutat für die Pilzpfanne zum Abendessen selbst zu sammeln, beginnen häufig Krankenhausaufenthalte oder gar tödlich verlaufende Vergiftungen. Auf der Suche nach dem essbaren Wiesenchampignon bleibt immer wieder Pilzsammlern unbemerkt, dass es sich bei ihrem Fund um den giftigen Knollenblätterpilz handelt. Besonders tückisch ist, dass der Geschmack des Pilzes unauffällig ist und Symptome erst Stunden später auftreten. Auch beim beliebten Steinpilz kann es zu Verwechslungen kommen. Sein giftiger Doppelgänger ist der Satansröhrling, der – anders als der Name vermuten lässt – zwar nicht tödlich ist, aber zu Brechdurchfällen führt. Der Hauptgrund für eine Pilzvergiftung ist jedoch das Verzehren zu alter Pilze. Auch hier gilt: lieber stehen lassen. „Fast jeder Speisepilz hat einen giftigen Doppelgänger. Das richtige Bestimmen der Pilze sowie ihres Alters ist extrem wichtig. Wer unsicher ist, was vor ihm sprießt und sich im Unklaren über den Zustand des Pilzes ist, sollte ihn stehen lassen“, erklärt Saskia Vetter, Ernährungsexpertin bei der VZSH.
Was tun bei Vergiftungserscheinungen?
Bei Pilzvergiftungen rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zu drei Sofortmaßnahmen:
- Arzt oder Giftzentrale kontaktieren
- Pilzreste sichern. 3. Keine medizinischen Selbstmaßnahmen ergreifen
- Wer Vergiftungserscheinungen hat, sollte sich schnellstmöglich behandeln lassen.
Hilfreich ist es, Pilzreste oder sogar Erbrochenes zur Untersuchung mitzubringen. Auf eigene Hausmittel zur Linderung der Beschwerden ist jedoch unbedingt zu verzichten. Denn dadurch können auch schwere gesundheitliche Nachteile entstehen.
Tipps zum Sammeln und Zubereiten
Beim Pilzsammeln gibt es noch weitere Dinge zu beachten:
- Für einige Pilze gelten etwa Naturschutzregeln: Steinpilze oder Pfifferlinge dürfen beispielsweise nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gepflückt werden.
- Für das Sammeln eignet sich am besten ein luftiger Behälter wie ein Korb.
- Da kleine, junge Pilze oft nicht richtig zu bestimmen sind, sollten sie gemieden werden.
- Zusätzlich spielt die richtige Lagerung und Zubereitung eine große Rolle: Wer Pilze zu lange lagert und schwitzen lässt, riskiert Magen-Darm-Beschwerden.
- Alle frischen Pilze müssen ausreichend gedünstet werden. Nur der Champignon ist auch roh genießbar. Reste gehören nach dem Abkühlen in den Kühlschrank und können ohne Bedenken am Folgetag verzehrt werden.
Sicher zum Pilzgenuss
Auch wenn der Wald mit reichlich Pilzen lockt: Sammeln Sie nur Pilze, die Sie kennen und sicher bestimmen können. Zertifizierte Pilzsachverständige bieten Pilzlehrwanderungen an und erklären, welche Pilze essbar sind. Im Zweifel die Pilze lieber stehen lassen; das gilt auch für Wildpilze auf Märkten.
Text, Foto: Verbraucherzentrale SH / Redaktion